Begriff
ZAV-Künstlervermittlung
Die ZAV-Künstlervermittlung ist eine besondere Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit, die Künstlerinnen, Künstler und Filmschaffende vermittelt und berät. Sie gehört zum Bereich der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV). Zu ihren Sparten zählen nach eigener Darstellung unter anderem Schauspiel für Bühne sowie für Film und Fernsehen, Musical, Oper, Tanz, Show und Werbung; eine weitere Sparte ist die Filmproduktion.
Die Dienststelle bringt Darstellende mit Theatern, Produktionen und Veranstaltern zusammen und berät in allen Phasen des künstlerischen Berufslebens, bis hin zu einer beruflichen Neuorientierung. Agenturen bestehen unter anderem in Berlin, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart. Nach ihrem Leitfaden für die Sparte Schauspiel informiert sie geführte Bühnendarstellende über passende Vakanzen an Theatern im deutschsprachigen Raum. Studierende und Auszubildende betreut sie nach eigenen Angaben bereits vor dem Berufseinstieg.
Für Künstlerinnen und Künstler ist der Service nach dem Leitfaden kostenfrei, Arbeitgebern vermittelt die Bundesagentur nach eigenen Angaben provisionsfrei. Private Schauspielagenturen arbeiten dagegen auf vertraglicher Grundlage; für die Vermittlung von Künstlern in eine Beschäftigung dürfen sie nach der Vermittler-Vergütungsverordnung eine am Arbeitsentgelt bemessene Vergütung vereinbaren. Beides schließt sich nicht aus: Der Leitfaden sieht in der Vita ausdrücklich die Angabe einer gegebenenfalls bestehenden Privatagentur vor. Auch der Schauspieltarifvertrag nimmt auf die ZAV Bezug: Wer dort als Schauspielerin oder Schauspieler geführt wird, zählt nicht zu den Schauspiellaien, für die eine Unterschreitung der Einstiegsgage zulässig ist.

