Begriff

Kleindarsteller

Ein Kleindarsteller oder eine Kleindarstellerin ist nach dem Duden ein „Darsteller, Schauspieler mit nur kleineren Aufgaben“. In der deutschen Film- und Fernsehproduktion ist der Begriff zugleich eine tarifliche Kategorie. Der TV FFS in der Fassung vom 12. Oktober 2024 bestimmt Kleindarstellende als Filmschaffende, „deren darstellerische Mitwirkung die filmische Handlung nicht wesentlich trägt und die ihr kein eigenpersönliches Gepräge gibt“. Ihre Arbeitsbedingungen regelt ein eigener Tarifvertrag für Kleindarsteller und Kleindarstellerinnen, der zum TV FFS gehört.

Nach diesem Tarifvertrag liegt Kleindarstellung vor, wenn das Drehbuch weder einen längeren Sprecheinsatz noch einen längeren Wort- oder Reaktionswechsel vorsieht. Er unterscheidet abschließend die einfache Kleindarstellung ohne individuellen Sprecheinsatz, die gehobene Kleindarstellung, bei der jemand als besonderer Typ oder durch einen kürzeren Sprecheinsatz erkennbar wird, und die sogenannte Edelkomparserie mit einzelnen abgeschlossenen Reaktionswechseln; hinzu kommen Körperdoubles. Werden darüber hinaus Leistungen einer schauspielerischen Rolle verlangt, ist der Tarifvertrag nicht anwendbar, und es sind Vereinbarungen im Sinne des Schauspieltarifvertrags zu treffen. Kleindarsteller-Engagements können danach auch mündlich, etwa telefonisch, geschlossen werden.

Der Tarifvertrag fasst Kleindarstellung und Komparserie zusammen. Komparse oder Statist bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch vor allem die Mitwirkung im Hintergrund; die tarifliche Einteilung schließt dagegen auch kurze Sprecheinsätze ein. Eine Nebenrolle ist eine individuell angelegte Figur. Auch im Theater ist die Bezeichnung gebräuchlich: Der TV Gast für Gäste an öffentlich getragenen Bühnen gilt nach § 1 Abs. 3 nicht für Kleindarstellerinnen und Statistinnen.

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