Begriff

Einstiegsgage (Film)

Die Einstiegsgage ist im Schauspieltarifvertrag für Film-, Fernseh- und andere audiovisuelle Produktionen die anteilige Grundvergütung je Drehtag, die eine Berufseinsteigerin oder ein Berufseinsteiger mindestens erhalten muss. Auf ihrer Höhe liegt zugleich die Gagenuntergrenze je Drehtag, die nach dem Tarifvertrag für alle Schauspielenden gilt. Die Tarifparteien halten ausdrücklich fest, dass diese Untergrenze keine Regelgage ist: Die Grundvergütung wird weiterhin individuell verhandelt.

Nach der Neufassung vom 18. Dezember 2024 beträgt die Einstiegsgage ab dem 1. Januar 2025 1.100 Euro je Drehtag für die ersten fünf Drehtage in einer Produktion und 900 Euro für jeden weiteren Drehtag. Verglichen wird ein rechnerischer Wert: Die gesamte Grundvergütung, die neben den Drehtagen auch Zusatz- und Vorbereitungsdienste, Bereitschaftszeiten und die Rechteeinräumung abdeckt, wird durch die anzurechnenden Drehtage geteilt. Ein abgesagter oder abgebrochener Drehtag zählt dabei je nach Zeitpunkt nicht, zur Hälfte oder voll.

Unterschritten werden darf die Untergrenze nur in abschließend aufgezählten Fällen, darunter bei Jugendlichen unter 18 Jahren, bei Schauspielschülerinnen und -schülern vor dem Abschluss, bei unausgebildeten und unerfahrenen Laien, bei hochfrequenten Fernsehproduktionen und bei Low-Budget-Kinoproduktionen im Sinne des Vertrags. Wer etwa eine abgeschlossene Schauspielausbildung hat oder von der ZAV als Schauspielerin oder Schauspieler geführt wird, zählt nicht zu diesen Laien. Bestimmte längerfristige Beschäftigungen bei Fernsehproduktionen sind von den Gagenregeln ausgenommen.

Der allgemeine Begriff der Gage umfasst jede Vergütung einer künstlerischen Leistung. Der TV FFS enthält in seiner Gagentabelle für Schauspielende keine Beträge. Auch der NV Bühne kennt eine Einstiegsgage; dort ist sie die monatliche Mindestgage für Solomitglieder an Theatern bis zu einer Dienstzeit von zwei Jahren (Lesefassung mit Stand Juni 2026).

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