Begriff

Stückvertrag

Ein Stückvertrag ist am Theater ein Vertrag, mit dem eine darstellende Person für eine einzelne Produktion verpflichtet wird, also für deren Proben und Vorstellungen, statt für eine oder mehrere Spielzeiten. Die Bühnengewerkschaft GDBA beschreibt ihn in einem Leitfaden für ausländische Theaterschaffende (Januar 2019) als zeitlich befristeten Dienstvertrag, der sich nur auf ein bestimmtes Stück bezieht. Feste Engagements werden dagegen häufig über zwei Spielzeiten geschlossen.

Der NV Bühne gilt nach § 1 Abs. 5 nicht für Mitglieder, die „auf Stückdauer für einzelne Produktionen“ beschäftigt werden. Anwendbar bleiben für sie nur die Vorschriften zur Bühnenschiedsgerichtsbarkeit, zur Vermittlungsgebühr und zu den Ausschlussfristen (§§ 53, 60 und 98, Lesefassung mit Stand Juni 2026). Dieselbe Vorschrift unterscheidet davon Gastspielverträge, die zur Mitwirkung an einer bestimmten Zahl von Aufführungen verpflichten, und Aushilfen, die von Fall zu Fall beschäftigt werden. Die Bedingungen eines Stückvertrags ergeben sich deshalb vor allem aus der einzelnen Vereinbarung und den gesetzlichen Regeln.

Verbreitet ist diese Vertragsform dort, wo ohne festes Ensemble für einzelne Inszenierungen besetzt wird, etwa an vielen Privattheatern, die ihre Eigenproduktionen en suite spielen. Ob ein Stückvertrag ein befristeter Arbeitsvertrag ist oder eine selbstständige Tätigkeit regelt, hängt von seiner tatsächlichen Ausgestaltung ab. Das Engagement bezeichnet die Verpflichtung selbst, der Stückvertrag eine ihrer Vertragsformen.

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