Begriff
Kostümprobe (Film)
Eine Kostümprobe ist bei Film- und Fernsehproduktionen ein Termin, an dem die Kostüme für eine Rolle ausgewählt und an der darstellenden Person anprobiert werden. Der Schauspieltarifvertrag in der Neufassung vom 18. Dezember 2024 verpflichtet Schauspielende, bei der Auswahl und bei Anproben der Kostüme für ihre Rolle vor Ort anwesend zu sein und mitzuwirken.
Der Tarifvertrag zählt die Kostümprobe zu den Zusatz-, Vor- und Nachbereitungsdiensten. Diese finden nicht an den Drehtagen statt, sondern davor, dazwischen oder danach, und gehören zu den Arbeitspflichten. Nach dem Vertrag sind sie in der Regel bei der Vereinbarung der Vertragslaufzeit zu berücksichtigen, und die Grundvergütung umfasst neben den Drehtagen auch diese Dienste. Welche Regeln im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem Darstellervertrag und dem jeweiligen Beschäftigungsrahmen.
Im Theater bedeutet Kostümprobe nach dem Duden dagegen eine Probe in Kostümen. Die einzelne Anprobe eines in Arbeit befindlichen Kleidungsstücks heißt allgemein Anprobe. Kostümdesign bezeichnet das Gestaltungskonzept, dem solche Termine dienen; die Generalprobe führt Kostüm, Maske und Technik unter möglichst vollständigen Aufführungsbedingungen zusammen. Die Maskenprobe ist der entsprechende Termin für das Maskenbild einer Rolle.

