Begriff
Engagement (Schauspiel)
Ein Engagement ist im Schauspiel die berufliche Verpflichtung einer darstellenden Person für ein Theater, eine Produktion oder eine Veranstaltung. Der Duden verzeichnet diese Bedeutung als „berufliche Verpflichtung, Anstellung eines Künstlers“. Sie ist von der allgemeinen Bedeutung des Worts zu unterscheiden, die persönlichen Einsatz für eine Sache bezeichnet.
Am Theater wird zwischen einem festen Engagement und einem Gastengagement unterschieden. Fest engagierte Darstellende sind ständig an einem Haus beschäftigt. Gäste werden dagegen nur für eine bestimmte Zahl von Aufführungen einschließlich der Proben oder für einzelne Veranstaltungen verpflichtet. Für Solomitglieder an Bühnen, die ganz oder überwiegend von einem Land oder von Gemeinden getragen werden, gilt der Normalvertrag Bühne; Gastspielverträge sind von ihm grundsätzlich ausgenommen.
In Film und Fernsehen bezeichnet Engagement die Verpflichtung für eine bestimmte Produktion, etwa für einzelne Drehtage oder einen vereinbarten Vertragszeitraum. Das Engagement ist die Verpflichtung selbst; der Darstellervertrag ist die Vereinbarung, die ihre Bedingungen festlegt. Ob ein Arbeitsverhältnis oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt, ergibt sich nicht aus dem Wort. Das Ensemble bezeichnet die Gruppe der gemeinsam arbeitenden Darstellenden, nicht die Vertragsform. Die rechtliche Beendigung behandelt der Beitrag „Kündigung von Engagements: Was ist rechtlich zu beachten?“.

