Begriff

Auskunftsanspruch (Urhebervertragsrecht)

Der Auskunftsanspruch im Urhebervertragsrecht ist der gesetzliche Anspruch auf Information darüber, wie ein eingeräumtes Nutzungsrecht verwendet wird und was die Nutzung einbringt. Nach § 32d Abs. 1 UrhG erteilt der Vertragspartner bei entgeltlicher Einräumung eines Nutzungsrechts mindestens einmal jährlich Auskunft über den Umfang der Nutzung und die daraus gezogenen Erträge und Vorteile. Nur auf Verlangen sind zusätzlich Unterlizenznehmer zu nennen und ist Rechenschaft abzulegen. Für ausübende Künstler gelten diese Vorschriften nach § 79 Abs. 2a UrhG entsprechend (Gesetz zuletzt geändert am 26. Mai 2026).

§ 32d Abs. 2 nennt Ausnahmen. Der Anspruch entfällt bei einem lediglich nachrangigen Beitrag, der den Gesamteindruck eines Werks wenig prägt, es sei denn, nachprüfbare Tatsachen geben klare Anhaltspunkte dafür, dass die Auskunft für eine Vertragsanpassung benötigt wird. Er entfällt auch, wenn die Inanspruchnahme aus anderen Gründen unverhältnismäßig ist, etwa weil der Aufwand außer Verhältnis zu den Einnahmen stünde. Nach § 32e kann Auskunft unter bestimmten Voraussetzungen auch von Dritten in der Lizenzkette verlangt werden, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von drei Monaten ab Fälligkeit oder nur unzureichend Auskunft gibt.

Abweichen kann eine Vereinbarung nur, wenn sie auf einer gemeinsamen Vergütungsregel oder einem Tarifvertrag beruht (§ 32d Abs. 3). So sehen die gemeinsamen Vergütungsregeln des Bundesverbands Schauspiel (BFFS) mit den ARD-Anstalten jährliche Nutzungsberichte an die Deutsche Schauspielkasse vor, mit denen die Ansprüche aus §§ 32d und 32e als erfüllt gelten.

Die Auskunft kann Grundlage für die Prüfung sein, ob ein Anspruch auf weitere Beteiligung nach § 32a UrhG besteht; § 32d Abs. 2 nennt diesen Zweck ausdrücklich. Ausschüttungen der GVL beruhen dagegen auf gesetzlichen Vergütungsansprüchen. Andere Auskunftsrechte, etwa über die nach dem TV FFS erfasste Arbeitszeit, betreffen das Arbeitsverhältnis.

Wissen entdecken

Weitere Begriffe alphabetisch auswählen oder in der Übersicht suchen.