Begriff

Abspann

Der Abspann ist der Teil am Ende eines Films oder einer Fernsehsendung, in dem die Mitwirkenden genannt werden. Der Duden führt ihn als gleichbedeutend mit Nachspann. Am Beginn eines Films oder einer Sendung stehen dagegen die Einblendungen des Vorspanns, die nach dem Duden ebenfalls Angaben zu den Beteiligten machen.

Das Lexikon der Filmbegriffe der Universität Kiel bezeichnet die Nennung der Mitwirkenden und ihrer Aufgaben im Vor- und Abspann als Credits. Genannt werden neben dem Titel technische und korporative Angaben sowie vor allem die Namen der Beteiligten, von den Darstellenden über Regie und Produktion bis zu Requisite und Assistenz. Der Vorspann beschränkt sich nach diesem Lexikon auf die wichtigsten Personen und Funktionen, der Abspann enthält heute die meisten Angaben und ist mitunter als eigene Sequenz gestaltet, etwa mit Outtakes. Die Reihenfolge richtet sich oft nach der Bedeutung der Rollen und der Bekanntheit der Mitwirkenden, häufig auch nach vertraglichen Vereinbarungen. Wer mitgewirkt hat, aber weder im Vor- noch im Abspann erscheint, wird in Filmografien als uncredited geführt.

Nach § 74 Abs. 1 UrhG haben ausübende Künstler das Recht, in Bezug auf ihre Darbietung anerkannt zu werden, und können bestimmen, ob und mit welchem Namen sie genannt werden. Für Filme sieht § 93 Abs. 2 UrhG vor, dass nicht jeder einzelne mitwirkende ausübende Künstler genannt werden muss, wenn dies einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeutet (Fassung des Gesetzes zuletzt geändert am 26. Mai 2026). Wie eine Nennung konkret aussieht, ergibt sich im Einzelfall aus Vertrag und Produktion. Die Besetzung bezeichnet dagegen die Gesamtheit der Darstellenden, die Schauspiel-Vita die eigene Aufstellung der Mitwirkungen.

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