Begriff

Kurzfilm

Ein Kurzfilm ist ein Film von geringer Länge. Der Duden erklärt das Wort schlicht als „kurzer Film“; eine allgemein verbindliche Höchstdauer gibt es nicht, sondern unterschiedliche Grenzen je nach Regelwerk. Das Lexikon der Filmbegriffe der Universität Kiel bezeichnet Filme bis zu einer Länge von 30 Minuten als Kurzfilme. Die Bezeichnung bürgerte sich danach erst nach 1915 ein, als sich der abendfüllende Langfilm herausgebildet hatte; Kurzfilme gibt es seither in allen Gattungen, vom Spiel- über den Dokumentar- bis zum Animationsfilm.

Für die Filmförderung des Bundes legt das Filmförderungsgesetz in der Fassung vom 23. Dezember 2024 fest, dass ein Kurzfilm eine Vorführdauer von höchstens 30 Minuten hat, gemessen einschließlich Vor- und Abspann; Werbe- und Imagefilme sowie Musikvideos sind danach keine Kurzfilme (§ 40 Abs. 3 FFG). Programmfüllend ist nach demselben Paragrafen ein Film ab 79 Minuten, ein Kinderfilm ab 59 Minuten. Festivals setzen eigene Grenzen: Die Internationalen Kurzfilmtage Oberhausen nehmen für ihre 73. Ausgabe im Jahr 2027 in den Internationalen Wettbewerb Arbeiten bis 35 Minuten an, in den Deutschen Wettbewerb bis 45 Minuten.

Nach dem Kieler Lexikon liefen Kurzfilme bis in die 1970er-Jahre häufig im Vorprogramm des Hauptfilms, um eine Steuerminderung zu erreichen; heute sind sie danach nur noch ausnahmsweise im Kino zu sehen, vor allem aber auf Festivals, und gelten als Experimentierfeld für junge Regisseurinnen und Regisseure. Vom Pilotfilm unterscheidet sich der Kurzfilm dadurch, dass er ein eigenständiges Werk ist und kein Serienkonzept erprobt.

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