Begriff
Künstlername
Ein Künstlername ist ein Name, den eine Künstlerin oder ein Künstler anstelle des bürgerlichen Namens für die künstlerische Tätigkeit führt. Der Duden erklärt ihn als „angenommener Name eines Künstlers, einer Künstlerin“ und nennt Pseudonym als Synonym. Pseudonym ist allerdings weiter gefasst: Der Duden versteht darunter allgemein einen angenommenen, nicht den wirklichen Namen, besonders von Autorinnen und Autoren. Der Künstlername ist dagegen an eine künstlerische Tätigkeit gebunden, etwa auf der Bühne oder vor der Kamera.
In Deutschland kann ein Künstlername in amtliche Ausweise eingetragen werden. Reisepass und Personalausweis enthalten nach § 4 Abs. 1 Passgesetz und § 5 Abs. 2 Personalausweisgesetz neben Familien- und Vornamen auch die Angabe „Ordensname, Künstlername“; die Angaben dazu im Antrag sind nach § 9 Abs. 3 PAuswG freiwillig (beide Gesetze in der zuletzt am 16. Juli 2026 geänderten Fassung). Auch das Melderegister speichert nach § 3 Bundesmeldegesetz Ordens- und Künstlernamen.
Eingetragen wird nicht jeder selbst gewählte Name. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 29. November 2022 (Az. 1 K 22.1228) ist ein Künstlername nur ein Name, der durch Verkehrsgeltung gerade für eine Tätigkeit als Künstler anerkannt ist und individuelle Unterscheidungskraft besitzt; ein origineller Name allein genügt nicht. Der Eintrag dient danach allein der Identitätsfeststellung, nicht dem privaten Interesse der betroffenen Person. Davon unabhängig können ausübende Künstler nach § 74 UrhG bestimmen, ob und mit welchem Namen sie in Bezug auf ihre Darbietung genannt werden, etwa im Abspann oder auf einem Programmzettel.

