Begriff

Aufnahmeprüfung (Schauspielschule)

Eine Aufnahmeprüfung ist nach dem Duden eine „für die Aufnahme in eine Ausbildungsstätte erforderliche Prüfung“. Im Schauspiel bezeichnet der Begriff das künstlerische Auswahlverfahren, mit dem Hochschulen, Akademien und Schauspielschulen über die Zulassung zur Ausbildung entscheiden. Manche Hochschulen nennen dasselbe Verfahren Eignungsprüfung, so die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main.

Häufig verläuft die Prüfung in mehreren Runden, in denen vorbereitete Rollen gezeigt und weitere Aufgaben gestellt werden. Die Anton Bruckner Privatuniversität in Linz beschreibt vier Auswahlrunden: Auf das Vorspiel von drei vorbereiteten szenischen Darstellungen, darunter eine klassische und eine moderne Rolle, folgen Gruppenarbeit und vertiefende Aufgaben zu Rolle, Stimme, Bewegung und Improvisation; in der letzten Runde wird auch ein Lied präsentiert. Die Otto-Falckenberg-Schule in München ließ für den Ausbildungsbeginn 2026 eine Bewerbung mit Rollen-Videos zu, nach deren Sichtung eine Kommission zur Vorprüfung einlud oder absagte.

Anforderungen, Runden und Fristen legt jede Ausbildungsstätte in eigenen Bestimmungen fest; auch die Zugangsvoraussetzungen einer staatlichen Schauspielschule ergeben sich aus deren Ordnungen. Die Zusammenstellung vorbereiteter Rollen wird als Vorsprechrepertoire bezeichnet, eine einzelne vorgetragene Passage als Audition-Monolog. Vom Casting unterscheidet sich die Aufnahmeprüfung durch ihren Zweck: Sie entscheidet über einen Ausbildungsplatz, nicht über die Besetzung einer Rolle. Ein Callback ist dagegen die erneute Einladung innerhalb eines Castingverfahrens.

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