Begriff
GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten)
Die GVL, Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH, ist eine deutsche Verwertungsgesellschaft mit Sitz in Berlin. Nach eigener Darstellung vertritt sie seit 1959 ausübende Künstlerinnen und Künstler sowie Tonträgerhersteller; außerdem nimmt sie Rechte von Veranstaltern wahr. Eine Verwertungsgesellschaft ist nach § 2 des Verwertungsgesellschaftengesetzes eine Organisation, die für Rechnung mehrerer Rechtsinhaber Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte zu deren kollektivem Nutzen wahrnimmt.
Die GVL zieht vor allem gesetzliche Vergütungsansprüche aus sogenannten Zweitverwertungen ein und verteilt sie an ihre Berechtigten. Dazu zählen nach ihren Angaben Einnahmen aus Sendungen in Radio und Fernsehen, aus öffentlicher Wiedergabe und aus Abgaben für Privatkopien. Solche Ansprüche können ausübende Künstler im Voraus nur an eine Verwertungsgesellschaft abtreten (§ 78 Abs. 3 UrhG). Die Erstverwertung, etwa die Rechteeinräumung gegenüber einer Produktionsfirma, wird dagegen individuell vertraglich geregelt. Nutzungen in Streamingangeboten und Mediatheken sind nach Angaben der GVL meist auf diesem Weg abgegolten.
Zu den Mitwirkenden, die die GVL vergütet, zählt sie unter anderem Schauspieler*innen, Synchronschauspieler*innen sowie Stuntschauspieler*innen und Stuntdoubles. Voraussetzung ist ein kostenloser Wahrnehmungsvertrag; Mitwirkungen an gesendeten Produktionen werden anschließend über ein Onlineportal gemeldet. Für jedes Verteilungsjahr nennt die GVL eine Meldezeit von drei Jahren (Stand: Oktober 2026). Ausschüttungen der GVL sind keine Gage. Der Schauspieltarifvertrag hält fest, dass sie die tarifliche Grundvergütung nicht beeinflussen.

