Begriff
Erstengagement
Als Erstengagement wird im Theaterbetrieb das erste Engagement einer darstellenden Person nach Abschluss der Ausbildung bezeichnet. Der Deutsche Bühnenverein nennt in seinem Berufsbild für Schauspielerinnen und Schauspieler das „Erstengagement an Stadt- oder Landestheatern“ als einen typischen Weg in den Beruf, neben Vorsprechen bei Intendanzen und künstlerischen Leitungen, der Mitwirkung in freien Produktionen, Gastengagements und kleinen Rollen in Film und Fernsehen.
Vorbereitet wird ein solcher Einstieg häufig durch Präsentationen gegen Ende des Studiums. Bei Absolventenvorsprechen und den Zentralen Vorspielen der Ständigen Konferenz Schauspielausbildung stellen sich Abschlussjahrgänge Verantwortlichen von Theatern vor, die zu einem weiteren Vorsprechen an ihr Haus einladen können. Eine solche Einladung ist noch kein Vertrag. Die ZAV-Künstlervermittlung betreut Studierende nach eigenen Angaben bereits vor dem Berufseinstieg.
Für Solomitglieder an Bühnen, die ganz oder überwiegend von einem Land oder von Gemeinden getragen werden, gilt der NV Bühne. Den Ausdruck Erstengagement verwendet er nicht; § 58 knüpft die Untergrenze der Vergütung an die Dienstzeit (Lesefassung mit Stand Juni 2026). Bis zu einer Dienstzeit von zwei Jahren gilt die Einstiegsgage, danach eine höhere Mindestgage; als Dienstzeit zählen alle Zeiten als Solomitglied bei Arbeitgebern, die dem Deutschen Bühnenverein angehören. Ein Anfängerjahr als erstes Jahr einer Beschäftigung nach der Ausbildung bestimmt die Lesefassung nur für Opernchor und Tanz. Erstengagement bezeichnet damit einen Abschnitt des Berufswegs, keine eigene Vertragsform.

