Begriff

Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen

Die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen, kurz Bühnenversorgung oder VddB, ist eine Einrichtung der zusätzlichen Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung für die überwiegend künstlerisch tätigen Beschäftigten deutscher Theater. Nach eigener Darstellung bietet sie Versicherungsschutz neben der gesetzlichen Rentenversicherung und ist als öffentlich-rechtliche Pflichtversorgung organisiert. Laut Impressum ist sie eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in München; die Geschäfte führt die Bayerische Versorgungskammer (Stand: Oktober 2026).

Pflichtversichert ist nach den Angaben der Anstalt, wer bei einer Mitgliedbühne abhängig beschäftigt ist und gegen Entgelt eine künstlerische oder überwiegend künstlerische Tätigkeit ausübt. Die Versicherung beginnt mit dem Beschäftigungsverhältnis, Proben eingeschlossen. Pflichtmitglied ist jeder Rechtsträger eines Theaters oder einer Theaterproduktion mit Sitz in Deutschland, der für eigene öffentliche Aufführungen mindestens einen Bühnenangehörigen beschäftigt. Der NV Bühne verweist in § 41 auf diese Pflichtversicherung. Die Beiträge tragen Arbeitgeber und Versicherte je zur Hälfte; staatliche Zuschüsse erhält die Anstalt nach eigenen Angaben nicht.

Seit dem 1. Januar 2017 können sich selbstständige Künstlerinnen und Künstler der freien Tanz- und Theaterszene freiwillig versichern, wenn sie ihre Tätigkeit dauerhaft und erwerbsmäßig ausüben; dasselbe gilt für Selbstständige an Mitgliedbühnen, etwa in Regie oder Bühnenbild. Die Künstlersozialkasse betrifft dagegen die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung selbstständiger Künstler. Die Bühnenversorgung ersetzt die gesetzliche Rentenversicherung nicht, sondern ergänzt sie; die Einzelheiten regelt ihre Satzung.

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