Begriff

Stunt

Ein Stunt ist eine gefährliche oder akrobatische Aktion, die als Teil einer Szene in Film, Fernsehen oder Theater dargestellt wird. Der Duden beschreibt ihn als „gefährliches, akrobatisches Kunststück [als Szene eines Films]“; das englische Wort stunt bedeutet Kunststück oder Trick. Das Lexikon der Filmbegriffe der Universität Kiel bestimmt den Stunt als einzelne Aktion eines Stuntman oder einer Stuntwoman, deren Gelingen eine sorgfältige Vorbereitung voraussetzt.

Die DGUV Information 215-315 „Besondere szenische Darstellungen“ (Ausgabe Februar 2015) beschreibt den Stunt als Darstellung von Rollencharakteren durch Stuntleute. Sie übernehmen in bestimmten Teilen die Partie einer Schauspielerin oder eines Schauspielers und spielen stellvertretend die riskanten Passagen der Rolle. Ein Stunt schließt danach die volle künstlerische Leistung im kreativen Prozess einer Produktion ein. Er gilt stets als besondere szenische Darstellung, also als Handlung, deren Gefahrenpotenzial in der Regel das bei allgemeinen Arbeitsvorgängen tolerierbare Risiko überschreitet.

Die Stuntkoordination plant und leitet solche Aktionen. Ein Stuntdouble ist die Person, die eine Aktion anstelle einer bestimmten anderen Person ausführt; der Begriff Stunt bezeichnet dagegen die Aktion selbst. Nach der DGUV-Schrift ist eine darstellende Person durch einen Stuntperformer zu doubeln, wenn das Risiko für sie trotz der getroffenen Schutzmaßnahmen nicht akzeptabel ist. Besonders aufwendige Stunts werden nach dem Kieler Lexikon mit mehreren Kameras oder einem eigenen Kamerateam gedreht.

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