Begriff
Schauspieltarifvertrag
Der Schauspieltarifvertrag ist ein Tarifvertrag für Schauspielerinnen und Schauspieler, die bei der Herstellung von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Produktionen beschäftigt werden. Abgeschlossen haben ihn der Bundesverband Schauspiel (BFFS) und die Gewerkschaft ver.di mit der Allianz Deutscher Produzentinnen und Produzenten – Film, TV und Audiovisuelle Medien, kurz Produktionsallianz. Dieser Eintrag beruht auf der von ver.di veröffentlichten Neufassung, die am 18. Dezember 2024 unterzeichnet wurde. Nach seinem Geltungsbereich erfasst der Vertrag nicht öffentlich-rechtlich organisierte Produktionsbetriebe in Deutschland.
Der Vertrag beschreibt, welche Arbeit zur schauspielerischen Tätigkeit gehört: das Spiel an den vom Filmhersteller disponierten Drehtagen sowie Zusatz-, Vor- und Nachbereitungsdienste wie Kostüm- und Maskenproben, Leseproben, Nachsynchronarbeiten oder Pressetermine. Eine feste Gage für jede Rolle legt er ausdrücklich nicht fest. Die Grundvergütung wird individuell verhandelt; der Tarifvertrag bestimmt eine an die Einstiegsgage gekoppelte Gagenuntergrenze je Drehtag und nennt abschließend die Fälle, in denen sie unterschritten werden darf. Die Kleindarstellung ist nicht Gegenstand dieses Vertrags.
Vom TV FFS ist der Schauspieltarifvertrag zu unterscheiden. Der Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende regelt Arbeitsbedingungen für Beschäftigte zahlreicher Gewerke, darunter auch Darstellende. Der Schauspieltarifvertrag lässt ihn ausdrücklich unberührt und ergänzt ihn um Regeln für die schauspielerische Arbeit. Unmittelbar und zwingend gelten Tarifnormen nach § 4 Abs. 1 TVG zwischen beiderseits Tarifgebundenen; tarifgebunden sind nach § 3 Abs. 1 TVG die Mitglieder der Tarifvertragsparteien. Welche Regeln für ein Engagement tatsächlich gelten, ergibt sich deshalb aus dem konkreten Darstellervertrag und dem Beschäftigungsrahmen.

