Begriff

Pensionskasse Rundfunk

Die Pensionskasse Rundfunk, kurz PKR, ist eine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung für freie Mitarbeitende im Rundfunk und für Filmschaffende. Sie ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit Sitz in Frankfurt am Main und untersteht nach ihrem Impressum der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Nach eigener Darstellung wurde sie 1971 gegründet, um freien Mitarbeitenden der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine betriebliche Altersversorgung zu bieten; seit 1974 können sich auch Filmschaffende und Produktionsunternehmen anschließen, die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk produzieren. Neben den Versicherten zählen die Rundfunkanstalten und Produktionsunternehmen als Anstaltsmitglieder zu ihren Mitgliedern; die Art der Tätigkeit spielt für eine Mitgliedschaft nach ihren Angaben keine Rolle.

Seit dem 1. Juli 2025 gilt der Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende zwischen Produktionsallianz, ver.di und dem Bundesverband Schauspiel (BFFS). Er übernimmt den Geltungsbereich des TV FFS vom 12. Oktober 2024, erfasst also auch abhängig beschäftigte Darstellende, und legt die PKR als Versorgungsträger fest. Danach bieten Produktionsunternehmen eine Entgeltumwandlung von 4 Prozent des Arbeitsentgelts an und zahlen bei Teilnahme grundsätzlich einen Anstaltsbeitrag von ebenfalls 4 Prozent. Ausgenommen sind unter anderem Betriebe, die überwiegend Entertainment-, Werbe- oder Dokumentarfilmprojekte herstellen. Verpflichtend ist der Vertrag nach Angaben der PKR zunächst nur für tarifgebundene Produktionsunternehmen; kündbar ist er erstmals zum 31. Dezember 2027.

Von der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen unterscheidet sich die PKR in Rechtsform und Bereich: Die Bühnenversorgung ist eine öffentlich-rechtliche Pflichtversorgung für Beschäftigte an Theatern. Beide Einrichtungen bieten eine Versorgung zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Künstlersozialkasse betrifft dagegen die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung selbstständiger Künstler.

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