Begriff

Seitenbühne und Hinterbühne

Seitenbühne und Hinterbühne sind Bühnenflächen, die seitlich beziehungsweise hinter der Hauptbühne eines Theaters liegen. Der Duden erklärt die Seitenbühne als seitlichen Teil der Bühne und die Hinterbühne als hinteren oder rückwärtigen Teil der Bühne. Bauordnungsrechtlich gehören beide zur Bühne: Die Muster-Versammlungsstättenverordnung der Bauministerkonferenz (Fassung Juni 2005, zuletzt geändert im Juli 2014) bestimmt die Bühne als den hinter der Bühnenöffnung liegenden Raum mit Szenenflächen. Dazu zählt sie die Hauptbühne sowie die Hinter- und Seitenbühnen einschließlich ihrer Ober- und Unterbühnen. Maßgeblich ist die jeweilige Landesverordnung.

Die Hauptbühne grenzt über die Bühnenöffnung an den Zuschauerraum; auf ihr findet das Spiel vor dem Publikum statt. Seiten- und Hinterbühne erweitern diesen Raum. Auf Bühnenerweiterungen, die durch dicht schließende Abschlüsse aus nichtbrennbaren Baustoffen gegen die Hauptbühne abgetrennt sind, dürfen nach der Musterverordnung Szenenaufbauten der laufenden Spielzeit bereitgestellt werden. Größe und Lage unterscheiden sich von Haus zu Haus. Das Schauspielhaus Zürich gibt für seine Spielstätte Pfauen eine Seitenbühne von 10 Metern Breite und 15,5 Metern Tiefe an (Stand September 2025).

Die Unterbühne liegt unter dem Bühnenboden und nimmt etwa Versenkungen auf, die Oberbühne mit dem Schnürboden liegt über der Bühnenöffnung. Das Proszenium ist dagegen der vorderste Teil der Bühne vor dem Vorhang. Die Guckkastenbühne bezeichnet eine Bühnenform mit gerahmter Öffnung zum Publikum, keinen einzelnen Bereich des Bühnenhauses. Ob eine Spielstätte über Seiten- oder Hinterbühnen verfügt und wie sie genutzt werden, hängt von ihrem Bau ab.

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