Begriff
Gastspiel
Ein Gastspiel ist das Auftreten als Gast an einem Theater oder einem anderen Spielort. Der Duden erklärt das Wort als „Auftreten als Gast“ und nennt als Beispiel das Gastspiel eines Ensembles. Gemeint sein kann eine einzelne Künstlerin oder ein einzelner Künstler ebenso wie eine ganze Produktion, die an einem fremden Ort gezeigt wird.
Bei einem Produktionsgastspiel bringt ein Theater oder eine Gruppe eine bereits erarbeitete Inszenierung an einen weiteren Spielort. Der Tarifvertrag NV Bühne zählt auswärtige Gastspiele neben Festspielen, Konzerten und Matineen zu den Veranstaltungen, auf die sich die Mitwirkungspflicht der Mitglieder einer Bühne erstreckt (§ 7 Abs. 1, Lesefassung mit Stand Juni 2026). Unternehmen ohne eigenes Haus, die ihre Produktionen auf Gastspiele ausrichten, heißen Tourneetheater; ein einzelnes Gastspiel macht ein ortsfestes Theater noch nicht dazu.
Wirkt eine einzelne Person als Gast in einer Inszenierung des gastgebenden Hauses mit, übernimmt sie eine Gastrolle; die Verpflichtung beruht am Theater auf einem Gastvertrag. Umgekehrt kann eine Bühne ihren eigenen Mitgliedern nach § 40 NV Bühne Gastierurlaub gewähren, wenn die dienstlichen oder betrieblichen Verhältnisse es zulassen. Gastspiel und Repertoirebetrieb schließen sich nicht aus: Ein Haus kann neben seinen eigenen Inszenierungen Gastproduktionen in den Spielplan aufnehmen. Umgangssprachlich bezeichnet die Wendung „ein kurzes Gastspiel geben“ auch eine nur vorübergehende Tätigkeit außerhalb der Bühne.

