Begriff
Privattheater
Ein Privattheater ist ein Theater in privater Trägerschaft. Träger kann eine Einzelperson, ein Zusammenschluss von Personen oder eine juristische Person des Privatrechts sein, etwa eine GmbH oder ein eingetragener Verein. Der Normalvertrag Bühne, der Tarifvertrag für künstlerisch Beschäftigte an deutschen Theatern, bestimmt den Begriff in § 1 Abs. 7: Ein Privattheater liegt vor, wenn am Träger keine juristische Person des öffentlichen Rechts beteiligt ist. Eine öffentliche Beteiligung ist danach unschädlich, solange sie nicht überwiegt und die Finanzierung nicht überwiegend aus öffentlichen Mitteln stammt (Lesefassung mit Stand Juni 2026).
Privat getragen bedeutet nicht ohne öffentliche Förderung. Baden-Württemberg fördert professionelle Theater in privater Trägerschaft nach eigenen Kriterien institutionell, Hamburg nach einer Richtlinie für die Hamburger Privattheater. Beide setzen unter anderem eine eigene Spielstätte voraus. Die Theaterstatistik des Deutschen Bühnenvereins erfasste in der Spielzeit 2023/24 neben 136 öffentlich getragenen Theaterbetrieben 116 Privattheater.
Viele Privattheater arbeiten ohne festes Ensemble. Darstellende werden dann für einzelne Produktionen verpflichtet, die häufig en suite gespielt werden, also in einer zusammenhängenden Folge von Vorstellungen; Gastspiele ergänzen oft das Programm. Diese Arbeitsweise ist verbreitet, folgt aber nicht aus der Trägerschaft. Vom Stadttheater unterscheidet sich das Privattheater durch den privaten Träger. Das freie Theater bildet einen eigenen Bereich; auch die Hamburger Richtlinie nimmt freie Gruppen ohne feste Spielstätte von ihrer Privattheaterförderung aus. Für Solomitglieder an Privattheatern gilt der NV Bühne nur in dem Umfang, den § 1 Abs. 7 und die dort genannte Anlage bestimmen.

