Begriff

Maskenprobe

Eine Maskenprobe ist bei Film- und Fernsehproduktionen ein Termin, an dem das Maskenbild einer Rolle mit der darstellenden Person gefunden, erarbeitet und umgesetzt wird. Maske meint dabei nach dem Duden das durch Schminke, Bart oder Perücke einer Rolle entsprechend veränderte Gesicht. Der Schauspieltarifvertrag in der Neufassung vom 18. Dezember 2024 verpflichtet Schauspielende, bei der Maskenprobe vor Ort anwesend zu sein und mitzuwirken.

Wie die Kostümprobe gehört die Maskenprobe nach diesem Vertrag zu den Zusatz-, Vor- und Nachbereitungsdiensten, die außerhalb der Drehtage stattfinden; die Grundvergütung umfasst auch diese Dienste. Ob das Ergebnis vor der Kamera geprüft wird, hängt von der Produktion ab. Das Lexikon der Filmbegriffe der Universität Kiel nennt den Test von Masken als eine Funktion von Probeaufnahmen.

Maskenbild bezeichnet das Gewerk und die Gestaltung des Erscheinungsbilds, die Maskenprobe den Termin, an dem Darstellende daran mitwirken. Mit der Maskenarbeit, dem Spiel mit einer getragenen Maske, hat der Begriff nichts zu tun. Im Fernsehgebrauch heißt nach dem Duden auch der Raum, in dem Mitwirkende vor dem Auftritt geschminkt werden, Maske. Eine dem Tarifvertrag beigefügte gemeinsame Empfehlung der Tarifparteien vom 2. Juli 2013 sieht vor, dass Schauspielende ihr äußeres Erscheinungsbild während der Dreharbeiten nicht schuldhaft verändern, etwa durch Haarschnitt oder Rasur; Ausnahmen gelten mit Einverständnis des Filmherstellers oder wenn die Produktion nicht beeinträchtigt wird.

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