Begriff

Statusfeststellungsverfahren

Das Statusfeststellungsverfahren ist ein Verfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund, in dem auf Antrag geklärt wird, ob bei einem Auftragsverhältnis eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt. Grundlage ist § 7a SGB IV mit der Überschrift „Feststellung des Erwerbsstatus“ (SGB IV in der zuletzt am 24. Juli 2026 geänderten Fassung). Zuständig ist die Clearingstelle der Rentenversicherung; den Antrag können nach ihren Angaben Auftraggeber und Auftragnehmer stellen. Nach Angaben der Rentenversicherung ist das Verfahren kostenfrei.

Die Rentenversicherung entscheidet aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls. Bevor sie entscheidet, teilt sie den Beteiligten grundsätzlich die beabsichtigte Entscheidung mit und gibt ihnen Gelegenheit zur Äußerung. Andere Versicherungsträger sind an das Ergebnis gebunden. Ausgeschlossen ist der Antrag, wenn eine Einzugsstelle oder ein anderer Versicherungsträger bereits ein Verfahren zur Feststellung der Versicherungspflicht eingeleitet hat. Auf Antrag ist eine Entscheidung schon vor Aufnahme der Tätigkeit möglich; diese Regel tritt nach § 7a Abs. 7 mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft. Wird der Antrag innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt und eine Beschäftigung festgestellt, kann die Versicherungspflicht unter den Voraussetzungen des Absatzes 5 erst mit Bekanntgabe der Entscheidung beginnen.

Für Darstellende kann sich die Frage etwa bei einzelnen Drehtagen, Gastengagements oder Sprechaufträgen stellen. Die Bezeichnung im Darstellervertrag entscheidet sie nicht; die maßgeblichen Merkmale beschreibt der Eintrag zur freien Mitarbeit. Von diesem Verfahren zu unterscheiden ist die Prüfung durch die Künstlersozialkasse, die über die Versicherungspflicht selbstständiger Künstler nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz entscheidet.

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