Begriff
Gemeinsame Vergütungsregel
Eine gemeinsame Vergütungsregel, abgekürzt GVR, ist eine kollektive Vereinbarung nach § 36 UrhG. Darin legen Vereinigungen von Urhebern mit Vereinigungen von Werknutzern oder mit einzelnen Werknutzern fest, welche Vergütung für die Nutzung von Werken angemessen ist. Nach § 36 Abs. 1 dienen solche Regeln der Bestimmung der angemessenen Vergütung und der weiteren Beteiligung sowie der Regelung von Auskünften. Für ausübende Künstler gilt die Vorschrift nach § 79 Abs. 2a UrhG entsprechend (Gesetz zuletzt geändert am 26. Mai 2026).
Die beteiligten Vereinigungen müssen repräsentativ, unabhängig und zur Aufstellung ermächtigt sein. Regelungen in Tarifverträgen gehen gemeinsamen Vergütungsregeln vor. Bleiben Verhandlungen aus oder ohne Ergebnis, kann nach § 36 Abs. 3 ein Schlichtungsverfahren verlangt werden. Eine nach einer gemeinsamen Vergütungsregel ermittelte Vergütung ist nach § 32 Abs. 2 UrhG angemessen. Werknutzer, die eine solche Regel selbst aufgestellt haben oder einer aufstellenden Vereinigung angehören, können sich nach § 36c nicht auf abweichende Vertragsbestimmungen zum Nachteil der Berechtigten berufen.
Für Schauspielende hat der Bundesverband Schauspiel (BFFS) mehrere solcher Regeln geschlossen: gemeinsam mit ver.di unter anderem mit Sky Deutschland und mit Netflix, außerdem mit dem ZDF und der Produktionsallianz sowie mit den ARD-Anstalten, der ARD Degeto und der Produktionsallianz. Sie regeln vor allem Folgevergütungen für weitere Nutzungen; die Regeln mit dem ZDF legen die Höhe der Erstvergütung ausdrücklich nicht fest. Jede Regel gilt nur für die in ihr bestimmten Produktionen und Zeiträume.
Ein Tarifvertrag regelt Arbeits- und Vergütungsbedingungen zwischen Tarifparteien; eine gemeinsame Vergütungsregel beruht auf § 36 UrhG und kann auch einzelne Werknutzer wie Sender oder Streamingdienste einbeziehen. Die angemessene Vergütung ist der gesetzliche Maßstab, die gemeinsame Vergütungsregel ein Instrument, ihn für bestimmte Bereiche festzulegen. Eine Erlösbeteiligung kann Teil einer solchen Regel sein.

