Begriff

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung, mit der die Vertragsparteien ein bestehendes Vertragsverhältnis einvernehmlich beenden. Im Arbeitsrecht heißt er auch Auflösungsvertrag; diesen Ausdruck verwendet § 623 BGB. Anders als eine Kündigung ist er keine einseitige Erklärung: Er kommt nur zustande, wenn beide Seiten zustimmen, und legt den Zeitpunkt der Beendigung in der Vereinbarung selbst fest.

Für Arbeitsverhältnisse bestimmt § 623 BGB, dass die Beendigung durch Kündigung oder Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedarf; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Schriftform verlangt nach § 126 BGB eine eigenhändige Namensunterschrift, bei einem Vertrag grundsätzlich beider Parteien auf derselben Urkunde. Der TV FFS in der Fassung vom 12. Oktober 2024 verlangt auch für die Aufhebung eines Vertrags zwischen Filmhersteller und Filmschaffenden eine schriftliche Vereinbarung. Im NV Bühne (Lesefassung Stand Juni 2026) wird ein Übergangsgeld, das § 46 bei Auflösung oder Zusammenlegung eines Theaters vorsieht, grundsätzlich nicht gewährt, wenn das Arbeitsverhältnis durch Auflösungsvertrag beendet wurde.

Ein Aufhebungsvertrag kann sozialrechtliche Folgen haben. Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 159 SGB III (gültig ab 1. Juli 2026) zählen ihn zu den sperrzeitrelevanten Lösungssachverhalten, weil er nicht gegen den Willen der arbeitslosen Person zustande kommen kann; ob eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld eintritt, hängt nach dem Gesetz unter anderem davon ab, ob ein wichtiger Grund vorlag. Die Nichtverlängerungsmitteilung am Theater ist dagegen eine einseitige Erklärung, und ein befristeter Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Die Gesetzesangaben geben den Stand vom Oktober 2026 wieder.

Wissen entdecken

Weitere Begriffe alphabetisch auswählen oder in der Übersicht suchen.