Begriff
Werktreue
Werktreue bezeichnet die Treue einer Aufführung, Inszenierung oder Interpretation gegenüber dem zugrunde liegenden Werk, etwa einem Dramentext, einer Partitur oder einer literarischen Vorlage. Der Duden erklärt das Wort als „werkgetreue Interpretation und Wiedergabe besonders eines Musikstückes“. Das Adjektiv werkgetreu bedeutet dem originalen Kunstwerk entsprechend; der Duden nennt dafür auch die werkgetreue Aufführung eines Theaterstücks.
Im Theater ist Werktreue weniger ein Fachbegriff mit festen Kriterien als ein Maßstab in der Auseinandersetzung über Inszenierungen. Wer sie fordert, verlangt meist, dass eine Aufführung der erkennbaren Absicht von Autorin oder Autor folgt; oft ist damit auch eine bestimmte Aufführungstradition gemeint, etwa bei Bühnenbild und Kostüm. Strichfassungen, Zusätze oder eine in die Gegenwart verlegte Handlung sind typische Anlässe dieser Debatte. Kritiker halten den Maßstab für schwer bestimmbar, weil jede Aufführung einen Text deutet und in Spiel, Raum und Klang übersetzt. Der Theaterwissenschaftler Christopher Balme bezeichnete Werktreue 2008 im Titel eines Aufsatzes als fundamentalistischen Begriff und sah in der Forderung einen Gegensatz zum Prinzip der Kunstfreiheit.
Balme beschreibt Werktreue und Regietheater als zusammengehörige Begriffe einer Debatte, die bis an den Anfang des 20. Jahrhunderts zurückreicht. Vom ästhetischen Maßstab ist der rechtliche Schutz zu unterscheiden: Nach § 14 des Urheberrechtsgesetzes kann ein Urheber eine Entstellung oder andere Beeinträchtigung seines Werkes verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden. Ob eine bestimmte Inszenierung darunter fällt, ist eine Rechtsfrage des Einzelfalls und keine Frage der Werktreue im Sinne der Theaterdebatte.

