Begriff

Director’s Cut

Ein Director’s Cut ist eine Schnittfassung eines Films, die von der Regie verantwortet wird und deren künstlerische Vorstellung wiedergeben soll. Das Lexikon der Filmbegriffe der Universität Kiel beschreibt ihn als Fassung, an deren endgültiger Gestaltung die Regie mitarbeitet oder die sie verantwortlich gestaltet. Das Recht dazu wird der Regie danach meist vertraglich und zeitlich begrenzt eingeräumt. Die so entstandene Fassung ist vollständig, in der Regel aber noch nicht farbkorrigiert und endgültig abgemischt.

Vom Director’s Cut zu unterscheiden ist der Final Cut. Der Ausdruck bezeichnet nach dem Kieler Lexikon das Recht, über die endgültige Schnittfassung zu entscheiden, und gehört damit zu den Produktionsbedingungen, nicht zur Schnitttechnik. Bei Studioproduktionen liegt es nach derselben Quelle in der Regel bei der Produktion; nur wenigen Regisseurinnen und Regisseuren gelingt es, dieses Recht vertraglich auszuhandeln. Ein Director’s Cut ist deshalb nicht automatisch die veröffentlichte Fassung.

Daneben dient Director’s Cut als Vermarktungsbezeichnung: Unter diesem Etikett erscheinen nach dem Kieler Lexikon oft längere Fassungen bereits ausgewerteter Filme erneut im Kino oder auf Video; künstlerisch gewinnen die Werke dadurch nicht immer. In einem engeren Gebrauch nennt das Lexikon auch einen von der Regie selbst angefertigten Rohschnitt so. Weitere Schnittfassungen entstehen etwa für einzelne Märkte oder aufgrund von Auflagen zum Jugendschutz.

Wissen entdecken

Weitere Begriffe alphabetisch auswählen oder in der Übersicht suchen.