Begriff
Drehbühne
Eine Drehbühne ist eine Bühne, deren Boden teilweise drehbar ist, um das Bühnenbild rascher zu verwandeln. Der drehbare Teil ist gewöhnlich eine kreisrunde Scheibe im Bühnenboden. Auf ihr können mehrere Szenenbilder zugleich aufgebaut werden; durch die Drehung gelangt jeweils eines an die Bühnenöffnung.
Im deutschsprachigen Theater ist die Drehbühne mit Karl Lautenschläger (1843–1906) verbunden, von 1880 bis 1902 technischer Leiter am Münchner Hoftheater. Nach der Neuen Deutschen Biographie entwickelte er sie für Ernst von Possart und dessen Kapellmeister Hermann Levi, die Mozart-Opern möglichst originalgetreu aufführen wollten: Die Drehung erlaubte den Bildwechsel, ohne den Handlungsablauf zu unterbrechen. Lautenschlägers Schrift „Die Münchener Dreh-Bühne im kgl. Residenz-Theater“ erschien 1896. Die Biographie hält fest, dass die Drehbühne bald an den Theatern heimisch wurde.
Die Drehbühne gehört zur Bühnentechnik, nicht zur räumlichen Gestaltung einer Inszenierung: Das Bühnenbild legt fest, was auf der Scheibe steht, die Drehbühne bewegt es. Wird sie bei geöffnetem Vorhang gedreht, kann die Bewegung selbst zum sichtbaren Teil der Aufführung werden. Hubpodien und Versenkungen bewegen Teile des Bühnenbodens dagegen auf und ab. Wie groß eine Drehbühne ist und ob ein Haus überhaupt über eine verfügt, hängt von der jeweiligen Spielstätte ab.

