Begriff

Gastrolle (Episodenrolle)

Eine Gastrolle ist eine Rolle, die eine darstellende Person als Gast für begrenzte Zeit übernimmt. Der Duden beschreibt sie als von einem Gast für eine bestimmte Zeit übernommene Rolle und nennt als Beispiel eine Gastrolle in einer Fernsehserie. Im Serienzusammenhang wirkt die Person in einzelnen Folgen mit, ohne zur durchgehenden Besetzung zu gehören. Anders als die Unterscheidung von Haupt- und Nebenrolle beschreibt die Bezeichnung damit vor allem die Dauer der Mitwirkung.

In Filmografien wird eine solche Mitwirkung häufig als Episodenrolle angegeben; trägt die Figur die Handlung einer einzelnen Folge, ist auch von einer Episodenhauptrolle die Rede. In einem fiktiven Beispiel spielt eine Darstellerin in einer Krimiserie die Tatverdächtige einer einzigen Folge: Ihre Figur steht im Mittelpunkt dieser Episode, gehört aber nicht zum festen Ermittlerteam. Feste Grenzen zwischen Gastrolle, Episodenrolle und wiederkehrender Rolle gibt es nicht; die Angaben folgen dem Sprachgebrauch der jeweiligen Produktion oder Datenbank.

Das Lexikon der Filmbegriffe der Universität Kiel verwendet Gastrolle außerdem gleichbedeutend mit Gastauftritt, dem Auftritt einer prominenten Person oder Medienfigur als sie selbst in einer Fernsehsendung. Ein solcher Gastauftritt ist nach demselben Lexikon nicht einfach ein Sonderfall des Cameo-Auftritts. Im Theater übernimmt ein Gast eine Rolle in einer Inszenierung des Hauses; die Verpflichtung dafür ist ein Gastengagement. Ein Gastspiel kann dagegen auch das Auftreten einer ganzen Produktion an einem anderen Ort bezeichnen.

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