Begriff
Stuntkoordination
Stuntkoordination bezeichnet die Planung, Vorbereitung und Leitung von Stunts und anderen gefährlichen szenischen Aktionen in Film, Fernsehen und Theater. Für die Person, die diese Aufgabe übernimmt, verwendet die DGUV Information 215-315 „Besondere szenische Darstellungen“ (Ausgabe Februar 2015) die englische Bezeichnung Stunt Coordinator. Sie beschreibt diese Person als zentrale Ansprechperson für Produktionsfirmen und Theater, die für die technische und künstlerische Umsetzung von Stunts durch Stuntleute oder Schauspielende verantwortlich ist.
Nach dieser Branchenschrift plant der Stunt Coordinator eine Stuntaktion in Absprache mit der Regie, löst sie szenisch auf und schlägt film- und kameratechnische Möglichkeiten vor. Zur Aufgabe gehört, Gefährdungen zu beurteilen, Schutzmaßnahmen festzulegen und ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Bei Sicherheitsbedenken kann die Darstellung abgebrochen oder gar nicht erst zugelassen werden. Für gefährliche Darstellungen mit körperlichem Einsatz empfiehlt die Schrift eine solche Koordination; die beauftragte Person muss dafür Weisungsbefugnis erhalten. Gespielte Tätlichkeiten sollen von einem Stunt Coordinator oder einer Kampfchoreografie betreut werden. Die Gefährdungsbeurteilung bleibt nach der DGUV Information 215-320 Aufgabe des Unternehmens, das sich fachkundig beraten lassen muss, wenn ihm die nötigen Kenntnisse fehlen.
Ein Stuntdouble führt eine Aktion vor der Kamera anstelle einer anderen Person aus; die Stuntkoordination plant und verantwortet sie. Nach Angaben des Bundesverbands deutscher Stuntleute, die die DGUV-Schrift wiedergibt, sind auch Fight Choreographer, Stunt Rigger oder Precision Driver eigene Stuntberufe. Die Intimitätskoordination begleitet dagegen die Darstellung intimer Szenen.

