Begriff
Digitale Nachbildung (Digital Replica)
Eine digitale Nachbildung ist ein digitales Abbild des Erscheinungsbilds oder der Stimme einer realen Person, mit dem diese in Aufnahmen erscheinen oder sprechen kann, an denen sie nicht mitgewirkt hat. Daneben sind die Bezeichnungen digitales Replikat, digitales Double und englisch Digital Replica gebräuchlich. Ausgangsmaterial können eigens angefertigte Scans und Bewegungsaufnahmen sein, aber auch bereits vorhandene Bild- und Tonaufnahmen.
Die Anlage KI-Einsatz zum Manteltarifvertrag des TV FFS, in Kraft seit dem 1. März 2025, fasst den Begriff enger: als mit generativen Systemen hergestellte Nachbildung von Stimme oder Erscheinungsbild einer Schauspielerin oder eines Schauspielers, die die Person virtuell in Szenen einsetzt, die nicht mit ihrer Mitwirkung gedreht wurden, und den Eindruck erweckt, es handle sich um sie selbst. Davon trennt die Anlage die digitale Veränderung einer vorhandenen Darbietung, die Teilverkörperung einzelner Körperbereiche und künstliche Darsteller, in denen Aufnahmen mehrerer Personen bis zur Unkenntlichkeit vermengt sind. Herkömmliche Verfahren wie CGI und visuelle Effekte nimmt sie ausdrücklich aus. Anfertigung, Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung einer Nachbildung bedürfen nach der Anlage grundsätzlich der Einwilligung im Sinne von § 22 KUG; für andere Produktionen verlangt sie eine gesonderte schriftliche Einwilligung mit Zweckbestimmung und eigenem Entgelt.
Ein Stimmklon bildet nur die Stimme nach. Bei Performance Capture prägt die Darbietung einer Person eine digitale Figur, die nicht ihr Aussehen tragen muss. Das Recht am eigenen Bild ist eines der Rechte, die eine Nachbildung berühren kann. Ein Deepfake ist nach der KI-Verordnung der EU durch den täuschenden Echtheitsanschein eines Inhalts bestimmt, nicht dadurch, ob die abgebildete Person eingewilligt hat.

