Begriff

Freie Mitarbeit (Schauspiel)

Freie Mitarbeit bezeichnet eine Tätigkeit, die jemand regelmäßig oder für einzelne Aufträge für ein Unternehmen ausübt, ohne dort abhängig beschäftigt zu sein. Der Duden führt den „freien Mitarbeiter“ als Beispiel für eine Person, die für einen Betrieb nicht abhängig arbeitet. Arbeits- und Sozialversicherungsrecht knüpfen allerdings nicht an diese Bezeichnung an, sondern an die Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnis und selbstständiger Tätigkeit.

Ein Arbeitsvertrag verpflichtet nach § 611a BGB zu weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit. Maßgeblich ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände; zeigt die tatsächliche Durchführung ein Arbeitsverhältnis, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an. Der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt dabei auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab. Das Sozialversicherungsrecht nennt in § 7 SGB IV die Tätigkeit nach Weisungen und die Eingliederung in die Arbeitsorganisation als Anhaltspunkte einer Beschäftigung. Auf Antrag entscheidet die Deutsche Rentenversicherung Bund in einem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV, ob eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt (Stand: Oktober 2026).

Die Einordnung hat Folgen. Selbstständige künstlerische Tätigkeit kann zur Versicherung über die Künstlersozialkasse führen und gehört steuerlich nach § 18 EStG zur freiberuflichen Tätigkeit; eine Beschäftigung ist dagegen über den Arbeitgeber sozialversichert, und es gelten arbeitsrechtliche Schutzvorschriften. Ob für einzelne Drehtage oder ein Gastengagement das eine oder das andere zutrifft, hängt von der Ausgestaltung ab. Vom freien Theater ist der Begriff zu unterscheiden: Dieses bezeichnet eine Organisationsform der Theaterarbeit, nicht den Status einzelner Beteiligter.

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