Begriff

Stadttheater

Ein Stadttheater ist ein Theater, dessen Träger eine Stadt oder Gemeinde ist. Die Bezeichnung benennt damit zunächst die öffentliche Trägerschaft, nicht eine bestimmte Größe, Sparte oder künstlerische Ausrichtung. Zusammen mit Staatstheatern und Landesbühnen bildet es den öffentlich getragenen Teil der Theaterlandschaft in Deutschland. Der Deutsche Bühnenverein beschreibt solche Häuser als zumeist dauerhaft von einem Rechtsträger gefördert, einer Kommune oder einem Land.

Ein Staatstheater wird dagegen von einem Bundesland getragen. Landesbühnen, teils auch Landestheater genannt, spielen nicht nur an ihrem Sitz: Nach der Kunstkonzeption des Landes Baden-Württemberg versorgen sie in erster Linie Städte und Gemeinden ohne eigenes Theater mit Gastspielen. Die Formen sind nicht immer trennscharf. Kommunen und Länder finanzieren Theater häufig gemeinsam, und Träger können sich zusammenschließen. Das Staatstheater Mainz etwa wird von einer GmbH getragen, deren Gesellschafter das Land Rheinland-Pfalz und die Stadt Mainz sind.

Viele Stadttheater beschäftigen fest angestelltes künstlerisches und nicht künstlerisches Personal, darunter ein Ensemble, und spielen im Repertoirebetrieb. Für einzelne Produktionen kommen zeitweise beschäftigte oder selbstständige Künstlerinnen und Künstler hinzu. Diese Arbeitsweise ist verbreitet, folgt aber nicht aus dem Wort selbst. Geleitet wird ein Haus von einer Intendanz. Privattheater und freie Theater stehen neben diesem öffentlich getragenen Bereich; der Name eines Hauses allein zeigt nicht immer zuverlässig, wer es trägt.

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