Begriff

Intendanz

Intendanz bezeichnet die Leitung eines Theaters, Opernhauses, Festivals oder einer vergleichbaren Kultureinrichtung sowie das damit verbundene Amt. Die leitende Person heißt Intendantin oder Intendant. Der Duden beschreibt sie als künstlerische und geschäftliche Leitung eines Theaters. Das Wort geht über französisch „intendant“, Aufseher oder Verwalter, auf lateinisch „intendere“ zurück. Auch das Büro dieser Leitung wird Intendanz genannt.

Zu den Aufgaben gehören die Gestaltung des Spielplans, das Engagement des künstlerischen Personals und die Leitung des künstlerischen, technischen und administrativen Betriebs. Spielplan und Engagements prägen damit das Profil eines Hauses. Bei öffentlich getragenen Häusern wie Stadt- und Staatstheatern setzt die Intendanz den Auftrag des Trägers um und vertritt das Theater in der Öffentlichkeit. Je nach Größe teilt sie die Leitung mit weiteren Direktionen, etwa einer kaufmännischen. Wie die Zuständigkeiten verteilt sind, regelt das jeweilige Haus.

Leitet eine Person ein Haus mit mehreren Sparten, etwa Schauspiel, Musiktheater und Ballett, spricht man häufig von Generalintendanz. Die Regie verantwortet dagegen die künstlerische Arbeit an einer einzelnen Inszenierung. Eine Intendantin kann selbst inszenieren, muss es aber nicht. Die Dramaturgie wirkt an Spielplan und Konzeption mit, trägt jedoch nicht die Gesamtverantwortung für den Betrieb. Im Rundfunk bezeichnet Intendanz außerdem die Leitung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt; dieser Gebrauch ist vom Theaterbegriff zu unterscheiden.

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