Begriff

TV FFS (Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende)

TV FFS ist die Abkürzung für den Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende. Vertragsparteien des Manteltarifvertrags sind die Allianz Deutscher Produzentinnen und Produzenten – Film, Fernsehen und Audiovisuelle Medien, kurz Produktionsallianz, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Bundesverband Schauspiel (BFFS). Die von ver.di veröffentlichte Fassung ist auf den 12. Oktober 2024 datiert.

Der Tarifvertrag gilt für Deutschland und für nicht öffentlich-rechtlich organisierte Betriebe zur Herstellung von Filmen, unabhängig vom Verbreitungsweg. Erfasst sind Filmschaffende, die mit der Herstellung unmittelbar im Zusammenhang abhängig beschäftigt werden, darunter Darstellende in Schauspiel, Gesang und Tanz. Er besteht aus einem Manteltarifvertrag, einem Gagentarifvertrag und einem Tarifvertrag für Kleindarstellende. Der Manteltarifvertrag regelt etwa Rechte an Film, Foto und Namen, Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten, Absagen, Vertragsdauer und Gagenzahlung. Der Gagentarifvertrag legt Mindestgagen für die in seiner Tabelle aufgeführten Tätigkeiten fest und gilt nicht für Werbefilme.

Für Schauspielende enthält die Gagentabelle keine Beträge; ihre Gagen werden individuell verhandelt. Ergänzend gilt der Schauspieltarifvertrag, der unter anderem eine Untergrenze je Drehtag festlegt. Unmittelbar und zwingend wirken Tarifnormen nach §§ 3 und 4 Tarifvertragsgesetz zwischen beiderseits Tarifgebundenen, also wenn Produktionsfirma und beschäftigte Person jeweils Mitglied einer Tarifvertragspartei sind; ein Vertrag kann außerdem auf den Tarifvertrag Bezug nehmen. Der geänderte Manteltarifvertrag gilt seit dem 1. Januar 2025 und ist frühestens zum 31. August 2027 kündbar, der Gagentarifvertrag frühestens zum 31. Dezember 2026 (Stand der gelesenen Fassung).

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