Begriff

Gage

Gage bezeichnet die Vergütung für eine künstlerische Leistung, etwa für eine Rolle in einem Film, einer Serie oder einer Inszenierung. Das aus dem Französischen stammende Wort wird im Deutschen vor allem für Künstlerhonorare verwendet. Es legt weder eine Höhe noch eine Beschäftigungsform fest: Eine Gage kann Arbeitsentgelt in einem Arbeitsverhältnis sein oder das Honorar für eine selbständige Tätigkeit.

Nach ihrer Bemessung werden unter anderem Tages-, Wochen- und Monatsgagen, Gagen je Vorstellung und Pauschalen für ein Projekt unterschieden. Der TV FFS, der Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende, kennt in der Fassung vom 12. Oktober 2024 Tages-, Wochen- und Monatsgagen; eine Tagesgage entspricht dort einem Fünftel der Wochengage.

Welche Arbeit und welche Nutzungen eine Gage abdeckt, ergibt sich aus dem Darstellervertrag und einem gegebenenfalls anwendbaren Tarifvertrag. Der Schauspieltarifvertrag in der Neufassung vom Dezember 2024 zählt zur Grundvergütung neben den Drehtagen auch Zusatz- und Vorbereitungsdienste, Bereitschaftszeiten und die Rechtseinräumung zur Nutzung der Produktion. Wiederholungshonorare, die Sender oder Dritte zahlen, stehen danach zusätzlich zu. Eine gesonderte Abgeltung weiterer Nutzungen kann als Buy-out vereinbart werden. Ausschüttungen einer Verwertungsgesellschaft wie der GVL sind keine Gage; sie beeinflussen nach demselben Tarifvertrag die Grundvergütung nicht.

Wissen entdecken

Weitere Begriffe alphabetisch auswählen oder in der Übersicht suchen.