Das NEISSE NYSA NISA FILM FESTIVAL verbindet seit 2004 Kinoorte in Deutschland, Polen und Tschechien. Veranstalter ist das KunstBauerKino e. V. in Großhennersdorf. Die 24. Ausgabe findet vom 25. bis zum 30. Mai 2027 statt. Filmprogramme, Gespräche und Konzerte machen den Grenzraum selbst zum gemeinsamen Festivalort.

Kino über drei Länder hinweg

Zum Spielstättennetz gehören unter anderem Großhennersdorf, Görlitz, Zittau, Ebersbach-Neugersdorf und Weißwasser. Auf polnischer Seite sind Zgorzelec und Sieniawka beteiligt, auf tschechischer Seite Varnsdorf und Liberec. Die Festivalwebsite bündelt die Informationen zu den beteiligten Orten und dem Programm. Für eine konkrete Vorstellung sind der jeweilige Spielort und Tagesplan maßgeblich.

Die drei Hauptwettbewerbe widmen sich Spiel-, Dokumentar- und Kurzfilmen. Daneben gibt es offene Sektionen wie Strange Waters, Big Fish, Young Waves und Regionalia. Diese Reihen haben eigene Schwerpunkte und Teilnahmebedingungen. Regionalia ermöglicht beispielsweise Filme mit Bezug zur Oberlausitz oder zum deutsch-polnisch-tschechischen Grenzraum unabhängig von ihrem Produktionsland.

Einreichen für die Ausgabe 2027

Die Einreichung läuft vom 1. September bis zum 15. Dezember 2026. Die Gebühr beträgt fünf Euro für Filme unter 60 Minuten und zehn Euro ab 60 Minuten; zusätzliche Plattformkosten sind möglich. Für unmittelbar eingeladene Filme können abweichende Bedingungen gelten. Die Gebühr allein entscheidet nicht darüber, in welche Sektion ein Film passt.

Der Kurzfilmwettbewerb nimmt Arbeiten bis 20 Minuten an. Spiel- und Dokumentarfilmwettbewerb beginnen bei 60 Minuten. Beim Spielfilm ist zusätzlich maßgeblich, dass es sich für alle Regiepersonen um den ersten, zweiten oder dritten abendfüllenden Spiel- oder Animationsfilm handelt. Regionalia berücksichtigt alle Längen und damit auch Filme zwischen diesen Grenzen.

Region, Aktualität und Auswertung

Der geforderte Bezug zu Deutschland, Polen oder Tschechien kann über eine Produktionsfirma, eine Filmhochschule oder die Staatsangehörigkeit einer Regieperson entstehen. Die Aktualitätsregel unterscheidet bereits öffentlich gezeigte Filme und noch unaufgeführte Arbeiten. Auch für vorherige Kino-, Fernseh- und Onlineauswertungen gelten je nach Filmlänge unterschiedliche Vorgaben.

Vor der Einreichung lohnt deshalb die Prüfung des vollständigen Reglements für die gewählte Sektion. Es beschreibt außerdem Sichtungslinks, Untertitel, Arbeitsfassungen und Vorführkopien. Eine frühere Festivalpremiere schließt einen Film nicht grundsätzlich aus; entscheidend sind die konkreten Bedingungen des jeweiligen Wettbewerbs oder Programms.