Begriff
Generalprobe
Eine Generalprobe ist gewöhnlich die letzte Probe vor der Premiere oder ersten Aufführung. Sie führt das Spiel und die vorgesehenen gestalterischen sowie technischen Elemente unter möglichst vollständigen Aufführungsbedingungen zusammen. Im Theater gehören dazu etwa Kostüm, Maske, Bühnenbild, Beleuchtung und Ton.
Die Aufführung wird dabei meist ohne laufende Unterbrechungen erprobt. Dadurch erscheinen Auftritte, Umbauten, technische Einsätze und Übergänge im gemeinsamen Verlauf. Ob die Generalprobe ohne Publikum, mit eingeladenen Gästen oder in einem anderen Rahmen stattfindet, ergibt sich aus der jeweiligen Produktion. Ein bestimmtes Publikumsformat ist nicht Teil der allgemeinen Wortbedeutung.
Eine Durchlaufprobe bezeichnet dagegen zunächst das zusammenhängende Spielen eines Stücks. Sie muss weder die letzte Probe sein noch sämtliche Ausstattung enthalten. Eine technische Probe beschäftigt sich vor allem mit der Abstimmung der technischen Abläufe. Die Generalprobe bezeichnet den abschließenden gemeinsamen Aufführungsrahmen, nicht die Garantie, dass danach keinerlei Änderungen mehr nötig sind.

