Begriff
Akt (Aufzug)
Ein Akt ist ein größerer Gliederungsabschnitt eines Dramas. Die ältere deutsche Bezeichnung lautet Aufzug. Ein Akt kann aus mehreren Szenen oder Auftritten bestehen und fasst einen Teil des dramatischen Geschehens zusammen.
Aktzahlen und Aufbau unterscheiden sich zwischen Stücken und historischen Formen. Neben Dramen mit drei oder fünf Akten gibt es Einakter und Texte, die andere Gliederungen verwenden. Ein bestimmtes Aktmodell ist deshalb keine Voraussetzung für jeden dramatischen Text. Die Aktangabe gehört zum Nebentext; eine Regieanweisung kann zusätzliche Angaben zum Beginn oder Ende enthalten.
Eine Aktgrenze bezeichnet zunächst die Textgliederung. Ob die Aufführung dort unterbrochen wird, der Vorhang fällt oder die Szene unmittelbar weitergeht, bestimmt die konkrete Inszenierung. Auch eine Exposition ist etwas anderes: Sie bezeichnet die Vermittlung wichtiger Ausgangsinformationen, nicht einen Abschnitt mit einer vorgeschriebenen Nummer.

