Ob ein Schauspielstudium oder eine private Schauspielausbildung fast nichts kostet oder über drei Jahre einen fünfstelligen Betrag, hängt vor allem davon ab, wer sie trägt. An staatlichen Hochschulen in Deutschland zahlst du einen Semesterbeitrag, an privaten Schulen ein monatliches Schulgeld. Dazu kommen Gebühren und Reisen für die Bewerbung, Ausgaben für Material und vor allem die Lebenshaltung am Studienort, denn neben einer Vollzeitausbildung bleibt wenig Zeit zum Geldverdienen.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Kosten in Deutschland, Österreich und der Schweiz und erklärt, welche Förderung infrage kommt. Die genannten Spannen beruhen auf den Angaben der Schauspielschulen und Hochschulen, die wir für unseren Schulfinder im Oktober 2026 geprüft haben. Die genauen Beträge einzelner Schulen stehen dort bei jedem Profil; verbindlich ist immer die aktuelle Angabe der Schule.

Staatliche Hochschulen: Semesterbeitrag statt Studiengebühr

Staatliche Hochschulen in Deutschland erheben für ein Erststudium von Studierenden aus der EU in der Regel keine Studiengebühren. Fällig wird ein Semesterbeitrag, der unter anderem das Studierendenwerk, die Studierendenvertretung und häufig ein Semesterticket für den Nahverkehr finanziert. Seine Höhe hängt vor allem davon ab, ob und welches Ticket enthalten ist. An den geprüften Hochschulen lag er im Herbst 2026 zwischen rund 130 und 400 Euro pro Semester.

Für bestimmte Gruppen gelten Ausnahmen. In Baden-Württemberg zahlen Studierende aus Staaten außerhalb der EU nach Landesrecht 1.500 Euro je Semester, für ein Zweitstudium werden dort 650 Euro fällig. Auch in anderen Ländern erheben einzelne Hochschulen Gebühren für internationale Studierende, teils in ähnlicher Höhe. Wer nicht aus der EU kommt, sollte deshalb die Gebührenordnung der jeweiligen Hochschule genau lesen.

Österreich und die Schweiz

An öffentlichen Universitäten in Österreich zahlen Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz innerhalb der Regelstudienzeit zunächst nur den Beitrag zur Hochschülerschaft, im Studienjahr 2026/27 rund 26 Euro je Semester. Ein Studienbeitrag von gut 360 Euro wird erst fällig, wenn die vorgesehene Studiendauer um mehr als zwei Toleranzsemester überschritten ist. Privatuniversitäten verlangen dagegen eigene Studienbeiträge, an den geprüften Häusern rund 400 bis 450 Euro je Semester.

Schweizer Hochschulen erheben Studiengebühren, die vom Wohnsitz abhängen. Für Studierende mit Wohnsitz in der Schweiz liegen sie an den geprüften Kunsthochschulen bei etwa 700 bis 850 Franken je Semester; wer zum Studium in die Schweiz zieht, zahlt teils deutlich mehr, im höchsten geprüften Fall rund 2.550 Franken. Hinzu können weitere Semestergebühren kommen. Private Akademien in der Schweiz verlangen mehrere Tausend Franken im Jahr.

Private Schulen: Schulgeld über mehrere Jahre

Staatlich anerkannte private Schauspielschulen in Deutschland finanzieren sich über Schulgeld. Zum Einstieg lag es an den geprüften Schulen zwischen 450 und 555 Euro im Monat. Bei vielen steigt der Betrag in späteren Ausbildungsjahren, an einzelnen Schulen auf bis zu rund 680 Euro. Rechne deshalb immer mit der gesamten Dauer: Bei drei Jahren kommen schnell 18.000 bis 21.000 Euro zusammen, bei dreieinhalb Jahren entsprechend mehr. Manche Schulen verlangen außerdem eine einmalige Gebühr bei Vertragsabschluss.

Es gibt Ausnahmen ohne Schulgeld. Einige öffentlich oder städtisch getragene Ausbildungsstätten, etwa Fachakademien in Bayern, bilden gebührenfrei aus. Wer sich für eine private Schule entscheidet, sollte vor der Unterschrift klären, wie der Vertrag gekündigt werden kann, ob das Schulgeld auch in den Ferien läuft und was bei einem Abbruch der Ausbildung gilt. Wie sich staatliche und private Wege bei Abschluss und Anerkennung unterscheiden, beschreibt der Ratgeber zu staatlichen und privaten Schauspielschulen im Schulfinder.

Was die Bewerbung kostet

Schon die Bewerbung kostet Geld. Prüfungsgebühren lagen an deutschen Hochschulen meist zwischen 25 und 60 Euro je Bewerbung, in der Schweiz teils deutlich höher; einige Schulen verlangen gar keine Gebühr. Private Schulen erheben teils keine Prüfungsgebühr, teils laden sie zu kostenpflichtigen Aufnahmeworkshops ein, die etwa 100 Euro kosten können. Wer sich an mehreren Schulen bewirbt, und das tun die meisten, zahlt mehrfach.

Ins Gewicht fallen vor allem Fahrten und Übernachtungen. Aufnahmeprüfungen finden meist vor Ort und oft in mehreren Runden statt, manche Endrunden dauern mehrere Tage. Einige Schulen erleichtern das: Sie lassen die erste Runde per Video zu, bieten Vorprüfungen in anderen Städten an oder erstatten die Gebühr auf Antrag, wenn das Geld knapp ist. Es lohnt sich, die Bewerbungsfristen im Bewerbungskalender früh anzusehen und Reisen zu bündeln.

Kosten neben den Gebühren

Gebühren und Schulgeld sind nur ein Teil des Budgets. Hinzu kommen Ausgaben, die selten auf den Seiten der Schulen stehen, aber im Alltag spürbar sind:

  • Trainingskleidung und Material: Kleidung für Bewegungsunterricht, festes Schuhwerk für Bühnenkampf oder Tanz, Textbücher und Noten.
  • Bewerbungsmaterial gegen Ende der Ausbildung: professionelle Porträtfotos und Szenen für ein Showreel. Manche Schulen bieten das als Teil der Ausbildung an, andere nicht.
  • Fahrten zu Proben und Vorstellungen: Wer in höheren Semestern an Partnertheatern oder in Studiotheatern in anderen Städten spielt, hat zusätzliche Wege oder sogar eine zweite Unterkunft.
  • Krankenversicherung: Wer gesetzlich versichert ist, kann bis zum 25. Geburtstag meist über die Eltern familienversichert bleiben, sofern das eigene Einkommen die Grenze nicht übersteigt. Danach ist eine eigene Versicherung nötig, für Studierende an Hochschulen zu einem besonderen Studierendentarif. Für Schüler*innen privater Schulen gelten andere Regeln; frag bei deiner Krankenkasse nach.

BAföG für Hochschule und Schauspielschule

Die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz kann ein Hochschulstudium ebenso unterstützen wie eine schulische Berufsausbildung. Wie viel du bekommst, hängt unter anderem vom Einkommen deiner Eltern und deiner Wohnsituation ab; darüber entscheidet das zuständige BAföG-Amt.

  • Hochschulen: Ein Studium an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen ist grundsätzlich förderfähig, auch an privaten Hochschulen mit staatlicher Anerkennung.
  • Berufsfachschulen: Gefördert werden Berufsfachschul- und Fachschulklassen, die keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen und in einem mindestens zweijährigen Bildungsgang zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 BAföG). Häufig ist dann von Schüler-BAföG die Rede.
  • Ergänzungsschulen: Viele private Schauspielschulen sind Ergänzungsschulen. Für sie gibt es BAföG nur, wenn die zuständige Landesbehörde den Besuch als gleichwertig anerkennt (§ 2 Abs. 2 BAföG). Das Bundesverwaltungsgericht stellt dabei auf den tatsächlich unterrichteten Bildungsgang ab (Urteil vom 25. Oktober 2024, 5 C 2.23). Frag deshalb nach der Anerkennung für genau deine Ausbildung, nicht nur für die Schule allgemein.
  • Ausland: Wer seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat, kann auch für eine Ausbildung in einem anderen EU-Staat oder in der Schweiz gefördert werden (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 BAföG), also etwa für ein Studium in Österreich oder der Schweiz.
  • Alter: Grundsätzlich gibt es kein BAföG, wenn du zu Beginn des Ausbildungsabschnitts das 45. Lebensjahr vollendet hast; das Gesetz kennt Ausnahmen (§ 10 Abs. 3 BAföG).

Stelle den Antrag früh, am besten schon, wenn die Zusage der Schule da ist. BAföG wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.

Bildungskredit und Stipendien

Der Bildungskredit des Bundes ist ein zinsgünstiger Kredit mit monatlichen Raten von 100, 200 oder 300 Euro. Innerhalb eines Ausbildungsabschnitts können bis zu 24 Monatsraten bewilligt werden. Antragstellende müssen jünger als 36 Jahre sein; Schüler*innen können ihn in den letzten beiden Jahren vor dem Abschluss nutzen, Studierende in einer fortgeschrittenen Phase des Studiums. Zuständig ist das Bundesverwaltungsamt (Förderdatenbank des Bundes). Mehrere private Schulen weisen ausdrücklich auf diese Möglichkeit hin.

Das Deutschlandstipendium beträgt 300 Euro im Monat. Es wird unabhängig vom Einkommen vergeben und in der Regel nicht auf das BAföG angerechnet. Du bewirbst dich direkt an deiner Hochschule, sofern sie teilnimmt (Deutschlandstipendium: häufige Fragen). Daneben haben einzelne Schulen eigene Starter- oder Sozialstipendien, und viele Stiftungen fördern Studierende künstlerischer Fächer. Frag bei der Schule nach, welche Programme ihre Studierenden tatsächlich nutzen.

Lebenshaltung von Anfang an einplanen

Ein Schauspielstudium ist eine Vollzeitausbildung. Die Schulen geben Wochenpensen von rund 20 bis etwa 45 Stunden an, dazu kommen Proben am Abend und am Wochenende, Textlernen und eigene Projekte. Ein Nebenjob mit festen Schichten ist damit kaum vereinbar; viele Studierende arbeiten deshalb vor allem in den Ferien oder in flexiblen Jobs.

Plane Miete und Lebenshaltung am Studienort deshalb von Anfang an ein, und rechne für die gesamte Dauer. Ein grober Plan hilft: Gebühren oder Schulgeld pro Jahr, Miete, Versicherung, Material, Fahrten, Bewerbungsfotos am Ende. Dem gegenüber stehen BAföG oder Unterhalt, Kindergeld, das für Kinder in Ausbildung grundsätzlich bis zum 25. Geburtstag gezahlt werden kann, Ersparnisse und Ferienjobs. Wer diese Rechnung vor der Bewerbung macht, merkt früh, ob eine private Ausbildung finanzierbar ist oder ob es sinnvoller ist, sich zunächst gezielt an gebührenfreien Ausbildungsstätten zu bewerben. Im Schulfinder kannst du Schulen nach Budget filtern und siehst bei jeder Schule die monatlichen Kosten und ob BAföG möglich ist.

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