Schauspieler*innen stehen vor zahlreichen Herausforderungen, nicht zuletzt in steuerlicher Hinsicht. Während der kreative Beruf auf der Bühne, vor der Kamera oder im Synchronstudio voller Leidenschaft und Flexibilität ist, bringt genau diese Vielfalt steuerliche Komplexität mit sich. Viele Schauspieler*innen arbeiten freiberuflich, wechseln zwischen angestellten und selbständigen Tätigkeiten oder sind bei wechselnden Projekten beschäftigt – all das führt zu spezifischen steuerlichen Verpflichtungen. Wer diese nicht im Blick hat, riskiert finanzielle Einbußen oder gar rechtliche Schwierigkeiten. Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten steuerlichen Pflichten für Schauspieler*innen und gibt praktische Hinweise, wie man den Überblick behält.

Einkommensteuer: Was zählt als Einkommen?

Die Einkommensteuer ist die zentrale Steuer, die Schauspielerinnen betrifft – unabhängig davon, ob sie angestellt oder freiberuflich tätig sind. Grundsätzlich unterscheidet das Einkommensteuergesetz (EStG) zwischen verschiedenen Einkunftsarten. Schauspielerinnen, die in einem festen Engagement sind, also beispielsweise an einem Theater oder bei einer Filmproduktion angestellt, erhalten ein Gehalt und zahlen darauf Lohnsteuer. Diese wird direkt vom Arbeitgeber abgeführt.

Anders verhält es sich bei freiberuflich tätigen Schauspieler*innen. Ihre Einkünfte fallen unter § 18 EStG und werden als Einkünfte aus selbständiger Arbeit deklariert. Hierzu gehören Einnahmen aus Auftritten, Synchronisationen, Werbespots oder Unterrichtstätigkeiten, etc. Es gibt keine pauschalen Abzüge wie bei Angestellten; alle Einnahmen müssen vollständig versteuert werden. Allerdings können im Gegenzug auch viele berufsbedingte Ausgaben geltend gemacht werden, was die Steuerlast senken kann. Dazu zählen Reisekosten, Fortbildungen oder die Anschaffung von Arbeitsmaterialien.

Für ausländische Künstlerinnen, die in Deutschland tätig sind, greift zudem die Regelung des § 50a EStG, wonach eine Quellensteuer direkt bei der Auszahlung der Gage einbehalten wird. Diese sorgt dafür, dass auch internationale Künstlerinnen ihre Steuerpflicht in Deutschland erfüllen müssen.

Umsatzsteuer: Was gilt für Schauspieler*innen?

Neben der Einkommensteuer ist die Umsatzsteuer für freiberufliche Schauspieler*innen ein wichtiger Punkt. In der Regel unterliegen alle erbrachten Leistungen der Umsatzsteuer. Der Standardsatz beträgt 19 %, allerdings gilt für viele kulturelle Tätigkeiten, wie Bühnenauftritte oder Dreharbeiten, ein ermäßigter Satz von 7 % gemäß § 12 UStG. Dies betrifft insbesondere Leistungen, die als kulturell wertvoll angesehen werden, beispielsweise Auftritte in Theaterstücken oder künstlerische Darbietungen.

Wer jedoch nur geringe Einkünfte erzielt, kann die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen. Diese gilt für alle, deren jährlicher Umsatz unter 22.000 € (Stand: 2024) liegt. Kleinunternehmer*innen sind von der Pflicht befreit, Umsatzsteuer zu erheben und abzuführen, müssen jedoch im Gegenzug auch keine Vorsteuer geltend machen. Die Entscheidung für oder gegen diese Regelung sollte sorgfältig abgewogen werden, da sie sowohl Vorteile (z.B. weniger bürokratischer Aufwand) als auch Nachteile (kein Vorsteuerabzug) mit sich bringt.

In der Praxis bedeutet dies für viele Schauspieler*innen, dass sie je nach Art und Umfang ihrer Tätigkeit eine differenzierte Umsatzsteuerstrategie entwickeln müssen. Wer überwiegend als Künstlerin tätig ist, kann von dem ermäßigten Steuersatz profitieren. Bei Mischformen – zum Beispiel der parallelen Tätigkeit als Coach oder Sprecher*in – kann jedoch auch der volle Umsatzsteuersatz anfallen. Wichtig ist hier eine klare Abgrenzung der Tätigkeiten und eine genaue Dokumentation.

Besonderheiten bei ausländischen Engagements: § 50a EStG

Für Schauspielerinnen, die international tätig sind, gibt es einige zusätzliche Regelungen, die zu beachten sind. Ein besonders wichtiger Punkt ist dabei § 50a EStG, der die sogenannte Quellensteuer regelt. Diese betrifft ausländische Künstler*innen, die in Deutschland auftreten, und sorgt dafür, dass ihre Gagen direkt besteuert werden. In der Praxis bedeutet das: Bei einem Engagement in Deutschland wird ein Teil der Gage – meist 15 % – vom Auftraggeber einbehalten und an das Bundeszentralamt für Steuern abgeführt. Diese Steuer wird oft als „Ausländersteuer“ bezeichnet und soll sicherstellen, dass auch internationale Künstler*innen in Deutschland ihre Steuerpflicht erfüllen.

Besonders knifflig wird es, wenn mehrere internationale Auftritte stattfinden oder eine Mischung aus Probenhonorar und Gagen besteht. Hier kann es schnell zu unterschiedlichen Berechnungen kommen, die die Freigrenze von 250 € pro Auftritt überschreiten und somit die volle Steuerpflicht auslösen. Wer also häufig in Deutschland auftritt, sollte unbedingt auf die konkrete Steuerberechnung achten.

Zusätzlich spielen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) eine Rolle. Diese Abkommen regeln, welches Land das Besteuerungsrecht hat, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden. In vielen Fällen behält das Land, in dem der Auftritt stattfindet, das Besteuerungsrecht. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, etwa bei kleineren Gagen, bei denen das Heimatland der Künstlerinnen besteuern darf. In der Praxis weichen die Regelungen oft voneinander ab, weshalb eine gründliche Steuerplanung für international agierende Schauspielerinnen unverzichtbar ist.

Absetzbarkeit von Ausgaben: Was können Schauspieler*innen abziehen?

Ein großer Vorteil, den selbständige Schauspieler*innen gegenüber Angestellten haben, ist die Möglichkeit, berufsbedingte Ausgaben steuerlich geltend zu machen. Diese sogenannten Betriebsausgaben können die Steuerlast erheblich mindern. Wichtig ist, dass nur solche Kosten absetzbar sind, die eindeutig der beruflichen Tätigkeit zuzuordnen sind. Typische Betriebsausgaben für Schauspieler*innen umfassen Reisekosten, Arbeitsmaterialien, wie Requisiten oder Kostüme, sowie Fort- und Weiterbildungen.

Auch die Kosten für Agenturprovisionen oder PR-Maßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden, ebenso wie Mieten für Proberäume oder Studioausstattungen. Wichtig ist jedoch, dass all diese Ausgaben gut dokumentiert werden, da das Finanzamt Nachweise verlangt. Es empfiehlt sich, alle Belege und Rechnungen systematisch zu sammeln und klare Zuordnungen zwischen beruflichen und privaten Ausgaben vorzunehmen.

Ein weiterer Punkt sind die Abschreibungen. Teure Anschaffungen, wie Kameraausrüstung oder technische Geräte, können über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Dabei wird der Wertverlust über die Nutzungsdauer verteilt und kann Jahr für Jahr steuermindernd wirken. Wer sich nicht sicher ist, welche Ausgaben absetzbar sind und wie diese korrekt verbucht werden, sollte überlegen, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Dieser kann nicht nur bei der Ausgabenplanung helfen, sondern auch Tipps geben, wie man steuerlich optimal agiert.

Soziale Absicherung: Die Rolle der Künstlersozialkasse (KSK)

Die Künstlersozialkasse (KSK) spielt für viele freiberufliche Schauspieler*innen eine zentrale Rolle in der sozialen Absicherung. Sie ermöglicht es, als Selbständiger die Vorteile der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu nutzen, ohne die vollen Beiträge alleine tragen zu müssen. Die KSK übernimmt den Arbeitgeberanteil, was bedeutet, dass die Schauspieler*innen nur etwa 50 % der regulären Beiträge zahlen müssen. Das ist eine erhebliche finanzielle Erleichterung und für viele der Grund, warum sie sich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheiden können.

Um in die KSK aufgenommen zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss die künstlerische Tätigkeit regelmäßig und nicht nur nebenberuflich ausgeübt werden. Auch eine gewisse Mindesteinkommensgrenze muss überschritten werden. Die Beiträge, die an die KSK gezahlt werden, sind wiederum steuerlich absetzbar, was die Steuerlast weiter reduziert.

Neben den finanziellen Vorteilen bietet die KSK auch eine gewisse Planungssicherheit: Gerade für freischaffende Schauspieler*innen, deren Einkommen oft stark schwankt, ist der Zugang zu einer bezahlbaren Krankenversicherung enorm wichtig. Wer Mitglied in der KSK ist, kann sich also weitgehend auf seine künstlerische Arbeit konzentrieren, ohne sich um die hohen Kosten der Sozialversicherungen sorgen zu müssen.

Die Mitgliedschaft in der KSK ist jedoch nicht automatisch und erfordert eine sorgfältige Antragstellung sowie regelmäßige Nachweise über die künstlerische Tätigkeit. In der Praxis ist es daher ratsam, sich frühzeitig mit den Voraussetzungen und den nötigen Unterlagen vertraut zu machen, um von Beginn an optimal abgesichert zu sein.

Praktische Tipps: Steuerliche Gestaltung für Schauspieler*innen

Für Schauspieler*innen, die sich im Dschungel der steuerlichen Verpflichtungen zurechtfinden wollen, sind einige grundlegende Tipps hilfreich:

  1. Klare Trennung zwischen beruflichen und privaten Ausgaben: Eine lückenlose Dokumentation ist entscheidend, da nur so alle relevanten Ausgaben auch tatsächlich steuerlich geltend gemacht werden können. Empfehlenswert ist eine regelmäßige Buchführung, idealerweise in digitaler Form, um den Überblick über Einnahmen und Ausgaben zu behalten.
  2. Frühzeitig eine Entscheidung über die Anwendung der Kleinunternehmerregelung treffen: Während diese Regelung den bürokratischen Aufwand reduziert, kann sie für Künstler*innen, die regelmäßig größere Investitionen tätigen, nachteilig sein, da kein Vorsteuerabzug möglich ist. Wer beispielsweise hohe Anschaffungskosten für Technik oder Kostüme hat, sollte prüfen, ob der reguläre Umsatzsteuerstatus vorteilhafter ist.
  3. Mit der Möglichkeit von Abschreibungen auseinanderzusetzen: Für teurere Anschaffungen lohnt es sich, diese über mehrere Jahre abzuschreiben, da dies die Steuerlast gleichmäßig verteilt.

Für Schauspieler*innen, die in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen arbeiten (z.B. Schauspiel, Moderation, Coaching), ist es zudem ratsam, die verschiedenen Tätigkeiten steuerlich abzugrenzen, um Missverständnisse mit dem Finanzamt zu vermeiden. Die Wahl des passenden Steuerberaters ist ebenfalls ein Schlüssel zum Erfolg, insbesondere wenn internationale Auftritte oder komplexe Einnahmestrukturen im Spiel sind.

Fazit: Steuerliche Planung als Schlüssel zum Erfolg

Steuerliche Verpflichtungen sind für Schauspieler*innen ein entscheidender Faktor, der über den finanziellen Erfolg mitbestimmen kann. Angesichts der vielfältigen Regelungen und Ausnahmen ist es unerlässlich, sich frühzeitig mit der steuerlichen Gestaltung auseinanderzusetzen. Eine gute Planung und fundiertes Wissen können nicht nur die Steuerlast mindern, sondern auch die berufliche Flexibilität erhöhen. Wer die verschiedenen steuerlichen Optionen geschickt nutzt – sei es die Künstlersozialkasse, die Kleinunternehmerregelung oder der ermäßigte Umsatzsteuersatz – kann sich auf seine kreative Arbeit konzentrieren und gleichzeitig finanziell abgesichert sein. Letztlich lohnt es sich, regelmäßig zu prüfen, ob die gewählten steuerlichen Strategien noch optimal sind, und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

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