Zwei Personen besprechen Unterlagen am Tisch; hinter einer Glasscheibe stehen Filmkamera und Leuchten.

KI-generierte Illustration · Symbolbild, keine Aufnahme des berichteten Ereignisses.

Der Bundestag hat am 24. September erstmals über eine gesetzliche Investitionspflicht für audiovisuelle Mediendienste beraten. Der Entwurf sieht vor, dass erfasste Anbieter acht Prozent ihres maßgeblichen Nettoumsatzes in europäische audiovisuelle Werke investieren. Nach der ersten Lesung wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen. Eine beschlossene Verpflichtung liegt damit noch nicht vor.

Vorgesehen sind auch Vorgaben dazu, wohin das Geld fließt. Ein erheblicher Teil soll der Herstellung neuer Werke zugutekommen; deutschsprachige Produktionen und unabhängige Produzenten sollen besonders berücksichtigt werden. Der Entwurf erfasst neben Produktionsbeiträgen unter anderem den Erwerb von Rechten und bestimmte Ausgaben für Entwicklung und Zugänglichkeit. Die Filmförderungsanstalt soll die Einhaltung überwachen.

Produktionsverband fordert einen breiteren Blick

Der Bundesverband Produktion Film und Fernsehen hatte sich am Vortag in die Debatte eingeschaltet. Vorstandsmitglied Bernhard Speck verweist in der Stellungnahme auf das Zusammenspiel von Aufträgen, technischer Infrastruktur und Beschäftigten. Aus Sicht des Verbands braucht der Standort neben zusätzlichen Produktionen auch belastbare Perspektiven für die Betriebe und Menschen, die sie realisieren.

Der BvP spricht sich deshalb dafür aus, bei der Ausgestaltung auch Investitionen in Infrastruktur und Qualifizierung zu berücksichtigen. Hinter der Forderung steht ein Unterschied zwischen dem Budget eines einzelnen Projekts und den Voraussetzungen für eine kontinuierliche Produktion: Studios, technische Dienstleister und erfahrene Teams müssen über wechselnde Auftragslagen hinweg verfügbar bleiben.

Zusätzlicher Baustein der Filmfinanzierung

Eine Investitionspflicht würde eine bestimmte Gruppe von Marktteilnehmern zu Ausgaben verpflichten. Sie wäre damit ein anderer Mechanismus als eine Förderzusage für ein einzelnes Vorhaben. In der Filmfinanzierung kommen bislang je nach Projekt etwa Eigenmittel, öffentliche Förderung, Senderbeiträge, Koproduktionsanteile und Vorauszahlungen auf Auswertungsrechte zusammen.

Für die weitere Beratung sind daher sowohl die Höhe der Verpflichtung als auch die anrechenbaren Ausgaben entscheidend. Über die endgültige Ausgestaltung wird nun in den Ausschüssen beraten; die Federführung liegt beim Ausschuss für Kultur und Medien.

Quellen

Quellen geprüft am 14. Oktober 2026

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