
KI-generierte Illustration · Symbolbild, keine Aufnahme des berichteten Ereignisses.
Die geplante Investitionspflicht für Streamingdienste und andere Abrufanbieter bleibt in der Filmbranche umstritten. Bei der Anhörung im Kulturausschuss des Bundestags am 14. Oktober unterstützten Produktionsverbände den Gesetzentwurf grundsätzlich, verlangten aber Änderungen an der Rechteverteilung. Private Medienanbieter stellten das Instrument infrage. Die Gewerkschaft ver.di drängte darauf, Beschäftigungsbedingungen stärker zu berücksichtigen.
Der Entwurf des Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetzes sieht eine Basisquote von acht Prozent für europäische audiovisuelle Werke vor. Bei kommerziellen Abrufdiensten soll sie sich auf den maßgeblichen Nettoumsatz beziehen, bei öffentlich-rechtlichen Anbietern auf die relevanten Programmkosten. Die Anhörung war ein Beratungsschritt; ein beschlossenes Gesetz liegt damit noch nicht vor.
Produktionsverbände wollen Rechte längerfristig sichern
Michelle Müntefering, Hauptgeschäftsführerin der Produktionsallianz, und Julia Maier-Hauff, Geschäftsführerin von PROG Producers of Germany, warben für die Investitionspflicht. Ihr Streit mit den Auftraggebern betrifft neben dem Geld auch die Frage, welche Rechte Produktionsunternehmen behalten oder zurückerhalten können.
Die gemeinsame schriftliche Stellungnahme von Produktionsallianz, PROG, AG DOK und Deutscher Filmakademie verlangt eine präzisere gesetzliche Bestimmung der wesentlichen Rechte. Gemeint sind beispielsweise Verfilmungsrechte an einer literarischen Vorlage oder Rechte an einem Format. Nach Auffassung der Verbände müssen die Unternehmen aus erfolgreichen Produktionen eigene Rechtekataloge aufbauen können, um weitere Stoffe zu entwickeln und Risiken zu tragen.
Auch bei der Anrechnung von Fördermitteln fordern sie Änderungen: Nicht nur bestimmte Bundesmittel, sondern ebenso Länderförderungen sollen zum Finanzierungsanteil des Herstellers zählen. Bei der Filmfinanzierung treffen damit unterschiedliche Geldquellen und spätere Auswertungsrechte aufeinander. Zudem wollen die Verbände den Anteil der verpflichtenden Investitionen für neue Werke auf 75 Prozent erhöhen. Bereits fertiggestellte Lizenzware soll neue Produktionsaufträge nicht ersetzen.
Private Anbieter halten die Verpflichtung für den falschen Weg
Daniela Beaujean, Geschäftsführerin des Verbands privater Medien VAUNET, widersprach dem Ansatz. Der Verband sieht in der Kombination aus Investitionsquote, Vorgaben für einzelne Produktionsgruppen und gesetzlicher Rechteübertragung einen unverhältnismäßigen Eingriff. Seine verfassungs- und europarechtlichen Bedenken sind die Position einer Verfahrensbeteiligten, keine gerichtliche Entscheidung über den Entwurf.
In der schriftlichen Stellungnahme fordert VAUNET gemeinsam mit Bitkom und der Motion Picture Association unter anderem, die Regelung zur verpflichtenden Rechteübertragung und die Unterquoten zu streichen. Statt zusätzlicher Pflichten verweist VAUNET auf ein dauerhaft verlässliches steuerliches Anreizmodell. Die Anbieter argumentieren, bestehende Investitionen und unterschiedliche Geschäftsmodelle würden im Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt.
ver.di verlangt Anreize für tarifgebundene Produktionen
Matthias von Fintel, bei ver.di für den Bereich Medien, Journalismus und Film verantwortlich, richtete den Blick auf die Beschäftigten. Die Gewerkschaft begrüßt die Investitionspflicht, hält die angekündigte Stärkung der Kreativen im Entwurf aber für unzureichend abgesichert.
Ihr konkreter Vorschlag: Investitionen in Produktionen mit branchenüblichen Tarif- und Sozialstandards sollen bei der Erfüllung der Quote stärker gewichtet werden. Dazu zählt ver.di eine angemessene Vergütung und Angebote zur Altersvorsorge. Für solche Produktionen schlägt die Stellungnahme einen Anrechnungsfaktor von 1,3 vor; zusätzliche ökologische Anforderungen sollen eine höhere Gewichtung ermöglichen. Das ist eine Forderung der Gewerkschaft, noch keine geltende Regelung.
Die endgültige Ausgestaltung ist nach der Anhörung weiter offen. Über den Ausgangsentwurf und die erste Lesung berichteten wir bereits in der Meldung „Bundestag berät Investitionspflicht für Streamingdienste“.
Quellen
- Anhörung zum Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-GesetzDeutscher Bundestag · 14. Oktober 2026
- Stellungnahme von ver.di, Ausschussdrucksache 21(22)183ver.di / Deutscher Bundestag · 6. Oktober 2026
- Stellungnahme von Produktionsallianz, PROG, AG DOK und Deutscher FilmakademieProduktionsverbände / Deutscher Bundestag · 8. Oktober 2026
- Stellungnahme VAUNET, Ausschussdrucksache 21(22)186VAUNET / Deutscher Bundestag · 8. Oktober 2026
Quellen geprüft am 15. Oktober 2026
Kopiere die Feed-Adresse in deinen RSS-Reader, um neue Beiträge zu abonnieren.

