Eine Frau hängt ein abstraktes Plakat vor einem kleinen Kino auf; zwei Gäste kommen zum Eingang.

KI-generierte Illustration · Symbolbild, keine Aufnahme des berichteten Ereignisses.

Die Antragsrunde 2026 für die Kinoprogrammprämie des Bundes ist geöffnet. Unter dem Namen „Liebling Kino“ können Betreiber bis zum 29. Oktober Mittel für ihre Programmarbeit beantragen. Bewertet werden die Leistungen des Kalenderjahres 2025, wie die Filmförderungsanstalt zum Start am 29. September mitteilte.

Die Prämie soll die Sichtbarkeit deutscher, europäischer und künstlerisch anspruchsvoller Filme stärken. Damit richtet sich die Förderung an Spielstätten, die diesen Werken ein Publikum verschaffen. Die Auszeichnung erfolgt anhand eines Punktesystems mit wirtschaftlichen und kulturellen Kriterien.

Besucherzahlen und Veranstaltungen zählen

Grundlage sind unter anderem die insgesamt verkauften Karten und die Besucherzahlen für die berücksichtigten Filmgruppen. Ein zusätzlicher kultureller Teil erfasst besondere Programmarbeit. Dazu können Kurzfilmabende, kuratierte Reihen, Schulvorführungen sowie Veranstaltungen mit Einführungen oder Publikumsgesprächen gehören.

Die FFA verlangt hierfür nachvollziehbare Angaben, beispielsweise Titel, Termine und eine Beschreibung des jeweiligen Veranstaltungsansatzes. Ein Gespräch mit Filmschaffenden ist damit nicht nur Begleitprogramm eines Starts, sondern kann in die Bewertung der Spielstätte eingehen. Freikarten und kostenlose Vorführungen werden bei den maßgeblichen Besuchszahlen nicht wie bezahlte Eintritte gezählt.

Ein Antrag je Kino

Teilnahmeberechtigt sind Betreiber deutscher Kinos mit entsprechender FFA-Zuordnung. Pro Kino kann ein Antrag gestellt werden; mehrere Häuser werden nicht in einem Sammelantrag zusammengefasst. Für bestimmte eigenständig registrierte Open-Air- oder Wanderkinos gelten gesonderte Zuordnungen. Maßgeblich sind die veröffentlichten Teilnahmebedingungen und die im Serviceportal hinterlegten Betriebsdaten.

Wer bereits einen Zugang zum FFA-Serviceportal besitzt, benötigt nach Angaben der Anstalt keine zusätzliche Registrierung. Neue Zugänge sollten mit Vorlauf angelegt werden, da die Freischaltung mehrere Tage dauern kann. Die FFA stellt Vorlagen für die Filmlisten und Nachweise bereit.

Quellen

Quellen geprüft am 14. Oktober 2026

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