Die deutschen Länderförderungen führen zum Jahreswechsel erste gemeinsame Merkblätter für die Produktionsförderung ein. Wie die FFA am 1. September mitteilt, betrifft die Vereinheitlichung vier Bereiche: den Regionaleffekt, die Prüfung vor Vertragsabschluss, die Prüfung des Verwendungsnachweises und die Tilgung von Förderdarlehen.

Die Unterlagen sollen bei Vorhaben gelten, deren erster Produktionsförderantrag ab dem 1. Januar 2027 gestellt wird. Ausschlaggebend ist damit die Antragstellung, nicht der geplante Drehbeginn oder der spätere Kinostart. Für Anträge bis Ende 2026 bleiben die bisherigen Regelungen maßgeblich.

Die gemeinsamen Dokumente wurden von den Länderförderungen und ihren Prüfinstituten erarbeitet. Sie betreffen mehrere Stationen der Filmfinanzierung: von der Vorbereitung des Fördervertrags über den Nachweis der Mittelverwendung bis zur Rückzahlung eines Darlehens.

Förderrichtlinien bleiben eigenständig

Der FFF Bayern führt die vier länderübergreifenden Dokumente bereits auf seiner Seite zur Kinofilmproduktion. Dort stehen sie neben den allgemeinen Richtlinien, Antragsunterlagen und weiteren Merkblättern. Die neue gemeinsame Grundlage ersetzt folglich nicht sämtliche Unterlagen, die für ein konkretes Fördervorhaben erforderlich sind.

Auch die FFA-Mitteilung begrenzt den Umfang der Vereinheitlichung ausdrücklich. Daneben gelten weiterhin die jeweiligen Förderrichtlinien und vertraglichen Vereinbarungen. Für Talentfilme können zusätzliche Bestimmungen der einzelnen Länderförderungen hinzukommen. Ein vollständig gleiches Verfahren für jede Art von Filmförderung ist damit nicht angekündigt.

Auf Bundesebene ist eine Übernahme noch offen. FFA und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien prüfen nach der Mitteilung, ob und wie ihre eigenen Regelungen angepasst werden können. Der Starttermin 1. Januar 2027 bezieht sich zunächst auf die vereinbarten Länderunterlagen.