Der Verband Deutscher Sprecher:innen (VDS) will die KI-Klauseln für Netflix-Synchronaufträge von Aufsichtsbehörden prüfen lassen. Am 3. September teilte er mit, eine Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht zu haben. Außerdem unterstützt er Datenschutzbeschwerden mehrerer Sprechender, darunter die des Synchronschauspielers Matti Klemm.

Nach Darstellung der VDS-Vorsitzenden Anna-Sophia Lumpe steht dabei der wirtschaftliche Druck im Mittelpunkt: Wer der Trainingsnutzung nicht zustimme, erhalte den Auftrag nicht. Klemm verlangt Aufklärung darüber, was mit Sprachaufnahmen geschieht, einschließlich älterer Aufnahmen. Der Verband will damit Fragen zur Datenverarbeitung und zu den Vertragsbedingungen behördlich klären lassen.

Umstrittene Rechteübertragung

Grundlage der Auseinandersetzung sind die individuellen Rechteverträge, die Netflix als Assignment of Rights Agreements bezeichnet. Sie sind von der gesonderten KI-Ergänzungsvereinbarung zwischen Netflix und dem Bundesverband Schauspiel (BFFS) zu unterscheiden. Diese sieht Rechte für die Optimierung von KI-Systemen vor und bindet zugleich bestimmte weitere Nutzungen digital nachgebildeter oder synthetischer Stimmen an eine zusätzliche ausdrückliche Zustimmung.

Die beruflichen Interessenvertretungen bewerten diesen Rahmen unterschiedlich. Der BFFS hatte die vereinbarten Nutzungsgrenzen schon im Juli 2025 als Schutz für die Beschäftigten hervorgehoben. VDS und Interessenverband Deutsches Schauspiel kritisieren dagegen die Bedingungen der Trainingsnutzung. Der IDS hatte bereits im Februar die Ablehnung der Verträge unterstützt.

Die VDS-Mitteilung berichtet über eingereichte Beschwerden, nicht über eine Entscheidung in der Sache. Ob die beanstandete Praxis gegen geltendes Recht verstößt, ist damit nicht festgestellt. Eine konkrete Frist für ein behördliches Ergebnis nennt die Mitteilung nicht.

Quellen

Quellen geprüft am 14. Oktober 2026

← Zur NewsübersichtNews per RSS abonnieren